Innovation
Gesetzliche Bestimmungen
Mit der Festsetzung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid kündigen immer mehr Städte in Deutschland an, Umweltzonen einzurichten. In einer Umweltzone dürfen dann nur noch Fahrzeuge fahren, die ein besonders niedriges Schadstoffniveau erfüllen. Damit sollen die Luftqualitätsgrenzwerte gewährleistet werden.
Die Bundesregierung hat dazu eine einheitliche Regelung für Fahrverbote geschaffen, die zum 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw und Busse) werden entsprechend ihres Schadstoffausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Diese sind Grundlage für die Ausnahme von Fahrverboten. Die Umweltzonen werden durch das entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen. Das Zusatzschild regelt, welche Fahrzeuge von einem Fahrverbot ausgenommen sind.