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FAQs

Warum ist kein PM5 Vermerk in meinen Papieren?

Seit dem 01. April 2007 ist ein geändertes Kraftfahrzeugsteuergesetz in Kraft getreten. Danach werden bestimmte Diesel Fahrzeuge, die bereits einen sogenannten "PM5 Vermerk" in den Datenblättern für die Zulassungsbescheinigung Teil I haben, nicht erhöht besteuert.

Bescheinigungen zum Nachweis der Partikelminderungsstufe "PM5" bei serienmäßigem Partikelminderungssystem sind eigentlich nicht mehr erforderlich, wenn der "PM5 Vermerk" in der Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt. Denn das Verkehrs- und das Finanzministerium hat im „Bürgerinteresse“ reagiert und die einzelnen Fahrzeughersteller über die jeweiligen Verbände gebeten, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Liste mit den Fahrzeug-Identifizierungs-Nummern (FIN) dieser Fahrzeuge zukommen zu lassen. Aus dem zentralen Fahrzeugregister des KBA wurden die Fahrgestellnummern den einzelnen Länderfinanzbehörden übermittelt. Zukünftige Kfz-Steuerbescheide werden analog der vorhandenen Partikelminderungsstufe „PM5“ ausgestellt.

Ein in der Vergangenheit eingegangener überhöhter Kfz-Steuerbescheid wird „automatisch“ geändert. Hierzu ist kein Einspruch erforderlich. Der zuviel gezahlte Betrag wird ohne Zutun des Steuerpflichtigen zurück erstattet. Wer momentan noch einen überhöhten Kfz-Steuerbescheid erhält, den erhöhten Betrag aber vorab nicht zahlen will, kann Einspruch beim Finanzamt einlegen. Der erhöhte Betrag wird dann bis zur Klärung der Sachlage von der Vollziehung ausgesetzt. Oder der Steuerpflichtige zahlt den erhöhten Betrag und erhält dann später die Rückerstattung. Wer seinen Kfz-Steuerbescheid allerdings sofort ändern lassen möchte, muss nach wie vor erst die Ergänzung der Zulassungsbescheinigung Teil I (mittels der eingangs erwähnten Bescheinigung) durch die Zulassungsstelle in die Wege leiten.

Für aus dem Ausland importierte Toyota Modelle liegen den Zulassungsstellen keinerlei Hinweise auf den "PM5 Vermerk" vor.

Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.