Seit wann gibt es eine Anschnallpflicht?
Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist in Deutschland seit 1976 verpflichtend vorgeschrieben. Im Jahr 1972 waren Autos bereits zu einem Drittel mit Gurten ausgestattet, doch kaum ein Fahrer wollte sich in seinem Wagen anschnallen. Gurte galten lange Zeit als unbequem, einschränkend und übertrieben. Die wenigsten Menschen am Steuer eines PKW dachten über schwere Verletzungen bei Unfällen nach. Doch die hohe Zahl an tödlichen Kollisionen führte zu einem Umdenken und die Einstellung wandelte sich. 1974 wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für Vordersitze in neuen Autos zur Pflicht.
Ab 1976 bestand die Vorgabe, sich beim Fahren in seinem Auto anzuschnallen. Die gesetzliche Anschnallpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraphen 21a geregelt. Sie gilt für alle Insassen eines Fahrzeuges, also für den Fahrer und den Beifahrer. Es existiert hier auch keine Unterscheidung von Erwachsenen und Kindern. Drei Jahre später wurde die Gurtpflicht auch für Rücksitze eingeführt. Europaweit galt die Anschnallpflicht sogar erst ab 2006.