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Energieverbrauch Toyota bZ4X Comfort (Elektromotor) 150 kW (204 PS), kombiniert: 14,4-16,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite (EAER): 504-514 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 593-686 km.*

E-Kennzeichen: Das besondere Nummernschild für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Wer ein Elektroauto fährt, kommt in den Genuss verschiedener Vorteile. Um den Trend zu mehr Elektromobilität zu fördern, wurden durch die politischen Entscheidungsträger konkrete Maßnahmen ins Leben gerufen. Dazu gehören steuerfreies Fahren und Umweltprämien. Ein Kfz-Kennzeichen mit einem E am Ende ermöglicht darüber hinaus weitere Privilegien, etwa das freie Parken auf öffentlichen Stellflächen. Doch was hat es mit dem E-Kennzeichen für Elektroautos auf sich? Wir geben darüber Auskunft und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist das E-Kennzeichen?

Das Nummernschild mit einem E am Ende ist ein spezielles Merkmal für elektrische Autos. Dazu gehören sowohl reine E-Autos als auch Hybridfahrzeuge. Das E-Kennzeichen zeigt an: Dieses Fahrzeug ist mit einem Elektromotor ausgestattet und besitzt deshalb einen geringen CO₂-Ausstoß.

Das Kennzeichen für elektrische Autos mit dem Buchstaben E hinter der Zahlenkombination wurde am 6. Juni 2015 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt. Das E-Kennzeichen ist unbegrenzt gültig.

Exkurs: Das Elektromobilitätsgesetz regelt „Bevorrechtigungen“ für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Dabei kommen Besitzern von Elektrofahrzeugen besondere Rechte und Vorteile zugute. Um davon zu profitieren, ist ein E-Kennzeichen am Fahrzeug notwendig.

Der Grund für die Einführung eines E-Kennzeichens hängt eng zusammen mit den Förderungen für Elektroautos. Die Anreize sollen den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen ankurbeln. Die Regelungen im Elektromobilitätsgesetz ermöglichen den Kommunen und Städten den Erlass von Sonderregeln für Autos mit einem E-Nummernschild.

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob ein E-Kennzeichen für ein elektrisches Fahrzeug verpflichtend ist. Die Antwort lautet: Nein, es besteht keine Pflicht für das Sonderkennzeichen. Autohalter haben die freie Wahl, ob sie ein E-Kennzeichen beantragen oder nicht. Die Überlegung ist es jedoch wert, denn in vielen Gemeinden und Städten ergeben sich mit einem separaten Nummernschild für Elektroautos attraktive Vorteile. Wenn ein Elektrofahrzeug die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllt, kann ein Antrag dafür sinnvoll sein.

E-Nummernschild ersetzt keine Umweltplakette

Die meisten E-Autos sind mit einer Umweltplakette unterwegs, obwohl es im ersten Moment überflüssig erscheint, ein Elektroauto mit einer grünen Feinstaubplakette auszustatten. Die Pflicht dazu besteht jedoch auch für Autos mit einem elektrischen Antrieb, damit diese in eine Umweltzone fahren dürfen. Es handelt sich allgemein eher um eine Formsache, denn das E-Kennzeichen allein genügt nicht für die Einfahrt in eine Umweltzone. Eine grüne Plakette ist in einer Prüf- und Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge oder auch online erhältlich.

Welche elektrischen Fahrzeuge dürfen das Sonderkennzeichen nutzen?

Im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes können rein batterieelektrische Autos (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoffzellenautos (FCEV) ein E-Nummernschild erhalten. Sie müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen ein maximaler CO₂-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

Darüber hinaus existieren keine Einschränkungen bei der Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeugklasse. Ein E-Kennzeichen erhalten gemäß § 1 EmoG folgende Fahrzeuge, wenn sie einen elektrischen Antrieb besitzen und den genannten Bedingungen entsprechen.

  • M1: Personenkraftwagen, darunter Limousinen, Cabrio-Limousinen oder Coupés (Beispiel: Toyota bZ4X)
  • N1: Kraftfahrzeuge für die Güterbeförderung (Lieferwagen) bis 3,5 Tonnen (Beispiel: Toyota Proace Electric)
  • L3e, L4e: Motorräder, mit Beiwagen
  • L5e: dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) über 50 Kubikmeter und/oder Geschwindigkeit über 45 Kilometer pro Stunde (Beispiel: Toyota iRoad)
  • L7e: vierrädrig (Quads) zur Personenbeförderung bis 400 Kilogramm Leermasse oder zur Güterbeförderung bis 550 Kilogramm Leermasse

 

Die Zuordnung zu einer Fahrzeugklasse ist im jeweiligen Fahrzeugschein hinterlegt.

E-Kennzeichen beantragen: So gehts

Ein Nummernschild für Elektrofahrzeuge wird genauso wie ein normales Nummernschild direkt bei der Zulassungsstelle angefragt oder online reserviert. Einige Online-Anbieter ermöglichen eine Reservierung und Lieferung. Dazu musst du lediglich die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination eingeben, damit geprüft werden kann, ob das gewünschte E-Kennzeichen noch verfügbar ist. Fällt das Ergebnis positiv aus, folgt der Kauf und der anschließende Versand der Schilder. Eine Reservierung ist meist für einen Zeitraum über 60 bis 90 Tage möglich.

Tipp: Zu beachten ist, dass auf ein Nummernschild maximal acht Zeichen passen. Der Buchstabe „E“ wird immer mitgezählt, sodass für das Ortskürzel und die restlichen Ziffern noch sieben Zeichen übrigbleiben.

Das E-Kennzeichen beantragen kannst du online bei der Kfz-Zulassung. Das ist auch für eine bereits bestehende Zulassung möglich. Für den Antrag eines E-Kennzeichens benötigt die Zulassungsstelle die folgenden Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung
  • Personalausweis (oder Pass)
  • Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis, dass alle Kriterien des EmoG erfüllt sind (per Herstellernachweis oder Datenbestätigung)

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) führte 2015 das Projekt der internetbasierten Fahrzeugzulassung (kurz: i-Kfz) ein, das die Abwicklung von Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen digitalisiert. Wer sein Wunschkennzeichen im Vorfeld online reserviert oder bestellt, kann sein E-Auto auch online zulassen. Informationen dazu stellt das BMDV auf seiner Website bereit.

Die Kosten für ein E-Kennzeichen fallen abhängig von Bundesland und Zulassungsstelle unterschiedlich hoch aus. Grundsätzlich fallen die Gebühren für die Sonderschilder vergleichbar mit einem herkömmlichen Nummernschild aus. Eine Online-Beantragung ist sogar noch günstiger.

Vorteile eines Sonderzeichens am E-Auto

Ein mit „E“ gekennzeichnetes Nummernschild bietet Besitzern eines Elektroautos einige Vorteile, die sich aus §3 des Elektromobilitätsgesetzes ergeben. Diese Liste fasst die wichtigsten Bevorrechtigungen zusammen:

  • Befahren von Busspuren: Besonders im Berufsverkehr bietet das Befahren der Busspuren einen zeitlichen Vorteil gegenüber dicht befahrenen anderen Spuren.
  • kostenfreie Parkplätze: In einigen Städten wurden separate Parkplätze für Elektroautos gebaut, auf denen ausschließlich Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen kostenfrei oder vergünstigt parken dürfen.
  • keine Durchfahrtsverbote: In manchen Regionen ist es mit Elektroautos und dem entsprechenden Nummernschild erlaubt, trotz Zufahrtsbeschränkung bestimmte Straßen zu befahren.

 

Außerdem dürfen Kommunen kostenfreie Ladestationen für Autos mit E-Kennzeichen bereitstellen.

E-Kennzeichen und die steuerlichen Auswirkungen

Grundsätzlich sind alle reinen Elektroautos, darunter auch jene mit E-Kennzeichen, bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt für E-Autos, deren Zulassungsdatum zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 liegt. Ausgenommen davon sind Plug-in-Hybride, die keine Kfz-Steuerbefreiung erhalten. Dabei ist es egal, ob sie ein E-Kennzeichen haben oder nicht.

Hinweis: Die Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2030 befreit nicht gleichzeitig von der Versicherungspflicht. Für den Antrag eines E-Kennzeichens ist der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Bevorrechtigungen für E-Autos gelten nicht in allen Regionen

Der größte Nachteil bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen ist der Umstand, dass Kommunen und Städte individuell über Sonderregelungen und Vorteile für Autofahrer mit einem solchen Nummernschild entscheiden. Dadurch profitieren Autohalter innerhalb von Deutschland nicht überall von einheitlich geregelten Vorteilen. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam, sich über jeweils geltende Bevorrechtigungen in unterschiedlichen Regionen zu erkundigen.

Gibt es E-Kennzeichen auch in anderen Ländern?

Ausländische Fahrzeuge, also jene, die nicht in Deutschland zugelassen wurden, erhalten eine blaue Elektroplakette. Somit genießen auch Halter von Fahrzeugen mit blauer Plakette die Vorteile für Elektroautos in Deutschland. Statt einer Zahl auf der Plakette wie bei der Euro-Norm steht ein großes „E“ auf der blauen Plakette und daneben ein kleines Symbol eines Elektroautos.

E-Nummernschild am Fahrradträger

Wenn das amtliche Kfz-Kennzeichen durch einen Fahrradträger verdeckt wird, ist ein identisches Kennzeichen für den Fahrradträger notwendig. Das gilt auch für E-Kennzeichen. Das Nummernschild am Fahrradträger muss jedoch nicht mit den Plaketten der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle versehen sein.

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* Die Werte für die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch Ihres Fahrzeugs können von den gemessenen oder berechneten Werten abweichen, da das Fahrverhalten sowie andere Faktoren (wie Außentemperatur, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Straßenverhältnisse, Verkehr, Fahrzeugzustand, Reifendruck, Zuladung, Anzahl der Mitfahrer usw.) einen Einfluss auf die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch haben.