- Beachten Sie die fristgerechte Vertragskündigung:
Grundsätzlich kann eine Autoversicherung zu verschiedenen Zeitpunkten beendet werden. Bei den meisten Verträgen ist es üblich, dass das Vertragsjahr erst am Ende des Kalenderjahres beendet werden kann. Da die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat beträgt, sollte die schriftliche Kündigung im Idealfall bis zum 30. November dem Versicherer per E-Mail, per Post oder per Fax vorliegen. Prüfen Sie dennoch in Ihrem Vertrag, welcher Zeitpunkt bei Ihrem Vertragsabschluss als Ablauftermin festgelegt wurde.
- Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht…
o … bei Vertragsveränderungen:
In einigen Sonderfällen kann das Vertragsverhältnis zu verschiedenen Zeitpunkten beendet werden. Das kann zum Beispiel eine Erhöhung der Beiträge bei dem aktuellen Versicherungsgeber sein, wenn gleichzeitig die Leistungen nicht ebenfalls erweitert werden. Sobald Sie von der Erhöhung der Beiträge in Kenntnis gesetzt wurden, haben Sie einen Monat Zeit, um das Vertragsverhältnis zu kündigen und Ihre Autoversicherung zu wechseln. Neben der Erhöhung der Beiträge ist auch eine Veränderung der Tarifstruktur, eine Bedingungsänderung oder eine Veränderung des Schadenfreiheitsrabatts-Systems eine der möglichen Voraussetzung für eine Kündigung der Kfz-Versicherung außerhalb der Fristen.
o … bei Schadenfällen
Ein weiterer Sonderfall für eine außerordentliche Kündigung ist ein regulierter Schadenfall. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien beendet werden. Diese Art der Sonderkündigung muss ebenfalls innerhalb von einem Monat erfolgen, nachdem der Schaden sich ereignet hat.
- Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung:
Selbstverständlich können Sie bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Autoversicherung abschließen, da durch die Abmeldung des alten Fahrzeugs das Vertragsverhältnis endet. So können Sie schneller die Vorteile Ihrer neuen Versicherung erhalten.
Bei dem Versicherungswechsel sollten Sie einige Dinge beachten. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie die beschriebene Frist nicht verpassen und die wichtigsten Punkte in der Kündigung angeben: Ihr Name und Ihre Anschrift, Anschrift und Name Ihres Versicherers, Versicherungsnummer, Fahrzeugmodell, Kennzeichen, Kündigungsgrund, Gewünschtes Ende des Vertrags
Dabei sollten Sie die Kündigung erst abschicken, wenn Sie bereits Ihren neuen Vertrag unterzeichnet haben, damit Sie und Ihr Fahrzeug übergangslos versichert sind. Das Autofahren ohne Kfz-Versicherung ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße bestraft werden.