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Auto abmelden: Checkliste für die KFZ-Abmeldung

Das eigene Auto wird nicht selten zum treuen Begleiter im Alltag. Doch manchmal muss der Fahrzeughalter sich doch von seinem Wagen trennen und das Auto abmelden. Dabei sind einige Punkte zu beachten. Wir geben einen Überblick, was bei der Auto-Abmeldung wichtig ist.

Wann muss ein Auto abgemeldet werden?

Die Abmeldung für das Auto ist dann erforderlich, wenn es als nicht mehr fahrtauglich gilt und deshalb keinen TÜV erhält. Ein weiterer Grund kann die Anschaffung eines neuen Autos sein. Ebenso musst du das Auto abmelden, wenn es wegen Altersschwäche oder einem Totalschaden endgültig stillgelegt werden muss.

Eine endgültige Stilllegung des Autos macht einen Unterschied bei der Kfz-Abmeldung, da das betroffene Auto nicht wieder zugelassen werden kann. Seit 2007 wird zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und endgültigen Stilllegung nicht mehr unterschieden. Wenn du heute also ein Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit abmelden oder stilllegen willst, musst du als Fahrzeughalter stattdessen eine Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

Meldest du ein Auto ab, kannst du es ganz einfach als bisheriger Halter auch wieder anmelden. Falls du das abgemeldete Fahrzeug verkaufst, hat der Käufer als neuer Besitzer die Möglichkeit, das Kfz wieder anzumelden. Eine Abmeldung eines Autos ist durchaus sinnvoll, damit du keine Kfz-Versicherung und keine Steuern mehr für dieses Fahrzeug zahlen musst. Bis zu sieben Jahren ist die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs möglich. Innerhalb dieser Zeit kann es bei Bestehen einer gültigen Hauptuntersuchung zu jeder Zeit wieder angemeldet werden.

Achtung: Nach einer Abmeldung darfst du das entsprechende Fahrzeug nicht mehr fahren. Ebenso ist das Abstellen auf einem öffentlichen Grund verboten. Dazu zählen beispielsweise Parkplätze oder auch Straßen, die für Anlieger frei sind. Hast du dein Auto stilllegen lassen, darf es also nur noch in der Garage oder auf einem privaten Grundstück stehen.

Anlaufstelle und Kosten für eine KFZ-Abmeldung

Wenn dein Auto abgemeldet werden soll, führt dich der erste Weg zur zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in deiner Stadt oder in deinem Landkreis. Allerdings kannst du das Kfz auch in jeder anderen Zulassungsbehörde in Deutschland abmelden. Dann zahlst du jedoch gegebenenfalls höhere Gebühren, die für die Abmeldung fällig werden.

Das Abmelden eines Kraftfahrzeuges ist nicht kostenfrei. Im Vergleich zur Anmeldung von Autos kommst du aber wesentlich günstiger davon. Die Gebühren sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, betragen aber in der Regel um die fünf Euro. Bei einer Abmeldung aus einem anderen Bezirk musst du meist etwa zehn Euro zahlen. Die genauen Kosten erfährst du bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Beim Abmelden benachrichtigt die Kfz-Zulassungsstelle automatisch die Versicherung und das Finanzamt. Dadurch stellen die Behörden sicher, dass keine Kosten mehr für die Kfz-Steuer und die Versicherung anfallen. Nach wenigen Tagen erhältst du per Post die Bestätigung für die Abmeldung des Autos.

Erst Auto abmelden – dann verkaufen

Beim Verkauf von Fahrzeugen, die bisher am Straßenverkehr teilgenommen haben, musst du das Kfz bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde offiziell abmelden. In den meisten Fällen melden Fahrzeughalter das Kfz bei einem Verkauf selbst ab. Das ist sehr zu empfehlen, denn solange der Wagen auf dich angemeldet ist, zahlst du weiterhin Beiträge für die Kfz-Versicherung und Steuern. Außerdem bekommst du im Fall der Fälle die Strafzettel und Bußgeldbescheide vom neuen Fahrzeugbesitzer. Ohne Abmeldung behält der neue Fahrzeughalter das Kennzeichen, das die Behörden jedoch dir zuordnen.

Eine Abmeldung lohnt sich immer, wenn du dein Auto für einen längeren Zeitraum nicht nutzt. Denn so sparst du die Versicherungsbeiträge und Steuern.

Nicht selten kommt es vor, dass eine andere Person das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmeldet. Im Gegensatz zur Kfz-Zulassung benötigt diese Vertretung keine Vollmacht für die Abmeldung. Es genügen lediglich entsprechende Dokumente, die im nächsten Abschnitt angeführt werden.

Dokumente für die KFZ-Abmeldung

Wenn du dein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden möchtest, brauchst du entsprechende Dokumente. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, wird ein zweiter Besuch auf dem Amt notwendig. Überprüfe am besten schon vorab alle Dokumente, auch auf ihre Vollzähligkeit. Denn nicht selten müssen Fahrzeughalter, die ihr Auto abmelden möchten, mit langen Wartezeiten rechnen. Folgende Unterlagen brauchst du für die Abmeldung deines Autos:

  • Personalausweis
  • altes Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bei älteren Fahrzeugen bis Oktober 2005 heißt das Dokument noch Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (kann bei älteren Fahrzeugen noch Fahrzeugbrief heißen)
  • Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle (falls es sich um eine endgültige Abmeldung handelt)

Falls du auf der Zulassungsstelle gleich ein neues Auto anmelden möchtest, sind weitere Papiere nötig.

Dokumente fehlen - was tun?

Ohne Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II klappt die Kfz-Abmeldung nicht. Denn der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief helfen bei der Identifizierung, dass du der Besitzer des Fahrzeuges bist. Aus diesem Grund sind die genannten Papiere zwingend notwendig. Außerdem musst du für eine erfolgreiche Abmeldung auch die Kfz-Kennzeichen bereithalten. Sie werden durch einen Mitarbeiter der Behörde vor Ort entwertet. Er entfernt auf den Kennzeichen die TÜV-Plakette und die Plakette für die Hauptuntersuchung beim TÜV. Die entwerteten Kennzeichen können wieder mit nach Hause genommen oder in der Behörde gelassen werden.

Ausnahmen, was die Vollständigkeit der Dokumente betrifft, akzeptieren nur wenige Zulassungsstellen. Meist nur dann, wenn es zu einem Verlust von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein gekommen ist. Allerdings musst du dann in der Behörde eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben. Falls bestimmte Unterlagen nicht mehr in deinem Besitz sind, kümmerst du dich am besten umgehend um eine Neuausstellung. Die Kosten dafür betragen bis zu 70 Euro.

Dein Auto online abmelden

In Zeiten der COVID-19-Pandemie ist der Bedarf an Online-Verfahren für Behördengänge angestiegen. Zulassungsstellen haben ihr System entsprechend umgestellt. Inzwischen ist die Online-Abmeldung auf den Internetportalen der Zulassungsbehörden möglich. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Möchtest du dein Fahrzeug online abmelden, benötigst du den neuen Personalausweis mit eID-Funktion und ein Lesegerät für elektronische Karten. Außerdem musst du auch auf diesem Wege die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II und ein Kennzeichen zur Hand haben. Das Kennzeichen benötigt eine Plakette als Siegel, das seit 2015 einen verdeckten Sicherheitscode besitzt. Nach deiner Eingabe aller Daten schließt du die Abmeldung ab, indem du einfach elektronisch die anfallende Gebühr bezahlst. Die Bestätigung kommt anschließend per Post zu dir nach Hause.

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