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Für mehr Klimaschutz: die neue KFZ-Steuer ab 2021

Die Bundesregierung hat im September 2019 weitreichende Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Dazu gehört auch eine neue Kfz-Steuer ab 2021. Alle Informationen und wichtige Änderungen zur Kfz-Steuer erfährst du hier.

Neue KFZ-Steuer für Neuwagen

Wer sich nach dem 1. September 2018 ein neues Auto gekauft hat, musste bereits eine neue Kfz-Steuer zahlen. Grund für die Anpassung der Steuerhöhe war die Einführung des neuen WLTP-Testverfahrens. WLTP ist ein neuer Prüfstandard zur realistischen Ermittlung der CO₂-Emissionen bei Kraftfahrzeugen. Dieses neue Testverfahren beeinflusst auch die Besteuerung von Autos, so dass sich die steuerliche Abgabe erhöht, wenn ein hoher CO₂-Ausstoß vorliegt.

Um die Klimaziele zu erreichen, hat das Finanzministerium weitere Änderungen der Kfz-Steuer festgelegt, die ab nächstem Jahr gelten.

KFZ-Steuer 2021: wer mehr CO₂ ausstösst, zahlt mehr

Nach der ersten Steuererhöhung für Autos durch das neue WLTP-Verfahren erhöht sich nun die Kfz-Steuer ab 2021 für einige Fahrzeugbesitzer erneut. Diese Neuregelung soll bei der Verwirklichung der Ziele zum Klimaschutz helfen. Es ist sogar geplant, die Steuerbeiträge für Autos sukzessive zu erhöhen, um die gesetzten Klimaziele bis Ende 2030 wirklich zu erreichen.

Die konkreten Änderungen der Gesetze wurden von der Regierung während der Corona-Krise bei einem Konjunkturgipfel beschlossen. Die Reform beinhaltet, dass der CO₂-Ausstoß von Fahrzeugen noch mehr gewichtet wird bei der Bemessung der PKW-Steuer. Für Fahrzeugbesitzer, deren Auto mehr als 96 Gramm Kohlenstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstößt, wird demnach die Kfz-Steuer teurer. Wer sich dagegen nach September 2018 einen Neuwagen gekauft hat, muss nicht mit höheren Steuern rechnen. Inzwischen werden nämlich nur noch Autos zugelassen, die alle Bedingungen der Abgasnorm 6c erfüllen.

Aber die neue Regelung bietet auch für einige Fahrzeugbesitzer steuerliche Vorteile. Besitzer, deren neu zugelassener Wagen einen geringen CO₂-Wert aufweist, zahlen ab 2021 weniger. Halter eines Neuwagens oder eines E-Fahrzeuges sparen zukünftig etwa 30 Euro an Steuern pro Jahr. Voraussetzung ist jedoch, dass der PKW nicht mehr als 95 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt.

Allerdings existiert eine Einschränkung. Die neue Kfz-Steuer gilt nicht für Autos, die vor 2021 zugelassen wurden. Für diese Fahrzeuge gilt noch die alte Kfz-Steuer. E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, bleiben wie bisher für zehn Jahre ab der Erstzulassung steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt auch für bereits zugelassene Elektroautos.

Du kannst ganz einfach deine neue Kfz-Steuer selbst berechnen. Wir zeigen dir, wie das geht.

 

Berechnung der neuen KFZ-Steuer 2021

Ab 1. Januar 2021 steigt die Steuer für zugelassene Autos mit einem CO₂-Ausstoß zwischen 96 Gramm und 115 Gramm je Kilometer um 2 Euro. Die Erhöhung sowie Berechnung erfolgen stufenweise. Stößt ein Kraftfahrzeug mehr als 115 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer aus, wird die Steuer um 3,50 Euro teurer.

Angaben zum Hubraum, zu den CO₂-Emissionen, zur Antriebsart und das Datum der Erstzulassung helfen dabei, die Kfz-Steuer zu berechnen. Informationen dazu findest du in deinem Fahrzeugschein. Trage einfach die angeforderten Daten in den offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Finanzministeriums ein und schon erhältst du Informationen zu deiner neuen Steuer.

 

Warum gibt es eine KFZ-Steuer?

Als Kraftfahrzeugsteuer wird eine Abgabe bezeichnet, die aufgrund der Haltung eines Fahrzeuges an den Staat gezahlt wird. Die Einnahmen aus den Steuerbeträgen verwenden die Behörden dann zum Bau und Erhalt von öffentlichen Straßen. Außerdem refinanzieren sich aus den Abgaben auch Maßnahmen, die zur Beseitigung oder Minderung von Umweltschäden beitragen.

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer nach Artikel 106 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die noch bis Juni 2009 als Ländersteuer galt. Seitdem wird der Steuerbetrag nicht mehr vom Bundesministerium für Finanzen, sondern von der Bundesfinanzverwaltung erhoben. Deshalb zählt diese Steuerart bis heute zur Bundessteuer.

Die Bemessung der Beiträge ergibt sich durch das Verursacher-Prinzip. Dahinter steht eine Regelung, bei der sich die Höhe der Beiträge abhängig vom Grad der Auswirkungen auf die Umwelt berechnet. Aus diesem Grund wird bereits seit Juli 2009 bei der erstmaligen Zulassung von neuen Autos nicht nur der Hubraum berücksichtigt.

Entscheidend für die Höhe der Kfz-Steuer ist nun auch der CO₂-Ausstoß. Die Einschätzung zur Besteuerung nimmt das Straßenverkehrsamt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zulassungsbehörden vor. In diesem Verbund wird außerdem die Entscheidung über die Einteilung in die verschiedenen Emissionsklassen gefällt.

Wer muss KFZ-Steuer zahlen?

Jeder Fahrzeughalter, der in Deutschland ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor besitzt und es ordnungsgemäß angemeldet hat, muss Kfz-Steuer zahlen. Das gilt sowohl für Autos mit Benzinantrieb als auch für Diesel-Fahrzeuge. Die Steuerpflicht ist auch für inländische oder ausländische Fahrzeuge sowie für Oldtimer oder Autos mit einem roten Händlerkennzeichen gültig.

Es existieren aber auch Ausnahmen, so dass bestimmte Fahrzeugarten von der Steuerzahlung ausgenommen sind. Eine solche Steuerbefreiung ist jedoch sehr streng geregelt. So werden Elektroautos gar nicht besteuert oder erhalten einen sehr günstigen Steuersatz. Weitere Ausnahmen gelten für Fahrzeuge in der Landwirtschaft sowie für diverse Sportanhänger und motorisierte Krankenrollstühle.

 

Zahlung der KFZ-Steuer

Sobald ein PKW neu zugelassen wird, bekommt der Halter nach etwa zwei Wochen einen einmaligen Steuerbescheid per Post zugeschickt. Die Steuer muss einmal pro Jahr bezahlt werden. Der konkrete Zeitpunkt ist abhängig vom Tag der ersten Zulassung. Wer also im August sein Auto anmeldet, bezahlt danach jährlich immer im August auch seine Kfz-Steuer.

Bei der Zulassungsstelle geben Fahrzeughalter an, ob sie die Steuer jedes Jahr selbst überweisen oder ein SEPA-Mandat zur Lastschrift nutzen wollen. Eine Lastschrift ist zu empfehlen, weil nach dem einmaligen Steuerbescheid keine weitere Erinnerung zur jährlichen Zahlung erfolgt. Die Verantwortung zur pünktlichen Zahlung der Kfz-Steuer an das zuständige Hauptzollamt liegt also immer beim Fahrzeughalter.

 

Auf NEFZ folgt WLTP

Viele Jahre wurde der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) als Standard für die Messung von Emissionen genutzt. Das NEFZ-Verfahren konnte jedoch mit der stetigen Entwicklung der Automobil-Technik nicht mehr mithalten. NEFZ lieferte keine zuverlässigen und realitätsnahen Ergebnisse mehr. Nun werden mit Hilfe von WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) die Emissionen gemessen.

Mit der Einführung von WLTP kamen neue Parameter zur Anwendung. Diese Parameter orientieren sich am tatsächlichen Fahrverhalten der Fahrzeuge. Im Vergleich zu früher führte das neue Prüfverfahren auf dem Papier zu einem 20 Prozent höheren Verbrauch von Kraftstoff. Auch die gemessenen Werte für CO₂-Emissionen stiegen um etwa 20 Prozent. So gibt es derzeit immer wieder die Situation, dass zwei identische Fahrzeuge, das eine vor und das andere nach September 2018 zugelassen, unterschiedlich besteuert werden, obwohl beide PKWs den gleichen Spritverbrauch haben.

Seit 2017 ist der WLTP-Zyklus bereits die verbindliche Grundlage zur Genehmigung von neuen Fahrzeugen. Inzwischen ist das Verfahren verpflichtend für jede Erstzulassung eines Neuwagens.

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