Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (keine LKWs) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen. Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das COC (=Certificate of Conformity). Dieses Dokument besagt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.
Die Ausstellung erfolgt für alle Personenkraftwagen, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Seit dem 1. Juni 2004 führt jeder Toyota PKW nebst Zulassungsbescheinigung Teil II auch ein COC Papier. Die Erstausfertigung für diese und ältere Fahrzeuge ist für Privatkunden kostenfrei. Erstausfertigung heißt: Es wurde noch kein COC Papier ausgestellt.
Ein Duplikat wird für ein Fahrzeug, das für einen EU-Mitgliedsstaat produziert wurde und in Deutschland zur Zulassung kommt, ausgestellt. Wir, Toyota Deutschland, können für Fahrzeuge, die für einen EU-Mitgliedsstaat produziert wurden, nur ein Duplikat ausstellen. Erstausfertigungen erhältst du immer in dem jeweiligen Herstellerland.
Fahrzeuge ohne EG-Betriebserlaubnis müssen für die Zulassung in EU-Mitgliedsstaaten einer technischen Prüfung unterzogen werden. In Deutschland wird z.B. vom TÜV oder von der DEKRA geprüft. Nach dieser Prüfung erhält das Fahrzeug eine Einzel-Betriebserlaubnis. Für Zulassungen im europäischen Ausland, wende dich bitte an den jeweiligen Toyota Importeur.
Diese Eintragung ergänzen wir gerne.
Wenn du nicht im Besitz deiner Erstausfertigung bist und dein Fahrzeug in einem EU Mitgliedsstaat zulassen möchtest, benötigst du die Zweitausfertigung.