Ein Firmenwagen rentiert sich nicht nur für das Unternehmen, sondern ebenso für dessen Angestellte. Arbeitnehmer können das Dienstauto auch privat nutzen und erhalten sogar noch einen geldwerten Vorteil, indem sie Steuern sparen. Arbeitgeber zahlen ein geringeres Bruttogehalt und senken dadurch ihre Lohnnebenkosten. Darüber hinaus können Firmen die als Dienstwagen genutzten Autos als Betriebsausgabe abschreiben.
Wer als Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch auf einen Dienstwagen hat, zieht einen steuerlichen Vorteil aus der Umwandlung des Gehalts. Bei dieser Anpassung besteht der Nutzen für den Arbeitgeber darin, dass er dem Angestellten einen Firmenwagen zur Verfügung stellt. Das kann beispielsweise ein Bonus als Alternative zur einfachen Gehaltserhöhung sein. Durch die Bereitstellung des Dienstwagens spart das Unternehmen, weil es weniger Steuern und Sozialabgaben zahlt.
Mit unserem Firmenwagenrechner lassen sich die zukünftigen Beiträge für die Sozialversicherungen und für die Lohnsteuer bequem und schnell berechnen.