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Zahlt die Teilkasko-Versicherung bei Vandalismus?

Gerade in Großstädten häufen sich Akte von Vandalismus. Doch wer übernimmt den entstandenen Schaden am eigenen Auto und welche Versicherung greift? Teilkasko oder Vollkasko? Wir informieren dich.

Kostenübernahme bei Vandalismus abhängig vom Schaden

Kratzer im Autolack, zerstochene Reifen, abgebrochene Spiegel oder Schmierereien auf der Windschutzscheibe sind besonders in Großstädten mittlerweile keine Seltenheit mehr. Doch wer zahlt eigentlich den Schaden am Auto, der durch Zerstörungswut entstanden ist? Kommt die Teilkasko dafür auf oder greift erst die Vollkasko? Welche Summe bei einem Schaden übernommen wird, hängt meist davon ab, welcher Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Kratzer und Beulen werden von der Teilkasko bei Vandalismus als Fall anders bewertet als ein kaputtes Scheinwerferlicht.

Was ist Vandalismus?

Unter Vandalismus ist blinde Zerstörungswut zu verstehen. Gesetzlich bedeutet Vandalismus eine Handlung unter Vorsatz, also absichtlich, bei der eine private oder öffentliche Sache beschädigt wird. Vandalismus-Schäden sind also die Folge von böswilligen Taten und können je nach Fall sehr vielfältig sein. Bestimmte Teile am Fahrzeug sind häufiger von böswilligen Handlungen betroffen, etwa der Lack, die Türen oder die Reifen.

Welchen Schaden übernimmt die Teilkasko-Versicherung?

Vor allem in größeren Städten passiert es schnell. Du kommst nach Hause und siehst an deinem eigenen Fahrzeug, dass der Spiegel nur noch an wenigen Kabeln nach unten hängt. Weitere solche Fälle sind die eingeschlagene Heckscheibe oder zerstochene Reifen. Bei diesen Schäden kommt die Teilkasko-Versicherung zum Einsatz. Die Versicherung bezahlt meist den Schaden am Auto, den andere an fest verbauten Teilen des Fahrzeuges angerichtet haben. Bei Vandalismus am eigenen Wagen übernimmt die Kfz-Versicherung die anfallenden Kosten bei folgenden Fällen:

  • Glasbruch
  • Schaden nach einem Brand
  • Einbruch

Dagegen sind Kratzer im Lack, Dellen oder eine schiefe Stoßstange nicht als Schaden durch die Teilkasko versichert. Die Teilkasko-Versicherung greift ebenso bei einem versuchten Diebstahl nicht. Stattdessen erstattet die Vollkasko-Versicherung die Kosten bei einem ausgeführten Diebstahl.

Wann zahlt die Vollkasko-Versicherung einen Schaden?

Wo bei Zerstörungswut die Teilkasko-Versicherung aufhört, fängt die Vollkasko-Versicherung an. Damit bist du auf der sicheren Seite, denn bei Vandalismus zahlt sie fast immer. So auch bei Dellen, Kratzern oder abgeknickten Antennen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fremdverschulden nachgewiesen wird. Es kommt jedoch vor, dass die Kfz-Versicherung nicht immer die volle Summe erstattet, wenn ein unbekannter Täter sich an deinem Auto ausgelassen hat.

Muss in der Werkstatt beispielsweise der Kotflügel des Fahrzeugs ausgetauscht werden, ersetzt die Versicherung lediglich den Zeitwert des Kotflügels, jedoch nicht den Neuwert. Wenn die Reifen an deinem Auto zerstochen werden, kommen weder die Teilkasko noch die Vollkasko dafür auf. Ausschlaggebend ist die Erfahrung, dass diese Zerstörungen häufig auf einen versuchten Versicherungsbetrug hinweisen. Durch die Vollkasko versichert sind die kaputten Reifen erst dann, wenn in diesem Zusammenhang ein weiterer Vandalismus-Schaden am Auto auftritt.


Vandalismus bei der KFZ-Versicherung melden

Bei einem gravierenden Autoschaden musst du den Vorfall der Kfz-Versicherung melden. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, bei Zerstörungen die Teilkasko oder Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Sobald du einen Schaden meldest, der von der Teilkasko oder Vollkasko versichert ist und übernommen wird, stuft dich die Versicherung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) ein.

Bei einem Schaden unter 800 Euro ist es durchaus ratsam, eine Reparatur oder Ausbesserung, ohne die Inanspruchnahme der Vollkasko durchführen zu lassen. Prüfe in diesem Rahmen auch immer die Höhe deiner vereinbarten Selbstbeteiligung, die du ohnehin bei einem Versicherungsschaden zahlen müsstest. Ausgenommen von einer neuen Einstufung sind Beschädigungen am Fensterglas oder durch Brände.
 

Vorgehen bei mutwilliger Beschädigung

Wurde dein Auto mutwillig beschädigt, rufe zunächst die Polizei an. Du solltest alle Beschädigungen am Auto mit einer Kamera dokumentieren. Bei der Polizei erstattest du eine Anzeige gegen Unbekannt. Die Meldung ist wichtig, weil sie einen wichtigen Nachweis für die Teilkasko oder Vollkasko darstellt. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn die Polizei die Spuren von Tätern sichern kann, beispielsweise Fingerabdrücke oder DNA-Spuren. Danach informierst du umgehend deine Versicherung. Ist dein Wagen nicht mehr fahrtüchtig, bist du verpflichtet, diesen Zustand zu beseitigen und bei Bedarf eine Werkstatt aufzusuchen.

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