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SOZIAL & MOBIL

Toyota C-HR Toyota C-HR

Stromverbrauch Toyota bZ4X (Batteriekapazität 71,4 kWh), Elektromotor 150 kW (204 PS) oder Elektromotor 160 kW (218 PS): kombiniert 18,0–14,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km, elektrische Reichweite (EAER): 415–513 km und elektrische Reichweite (EAER City): 547–686 km. Werte gemäß WLTP-Prüfverfahren.*

Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“

Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen ist im Gesundheits- und Sozialwesen tätig? 2023 geht das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ in die vierte Runde. Bis zu 10.000 Euro staatliche Förderung sind für den Erwerb von Elektrofahrzeugen möglich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vom Flottenaustauschprogramm profitieren und Ihre mobile Zukunft klimafreundlich gestalten!

Was ist das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“?

Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das sich an Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen richtet. Ziel des Programmes ist es, Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zu unterstützen, ihre Unternehmensflotten auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzustellen. Durch den Austausch der Flotte können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Voraussetzungen & Fristen für das Förderprogramm

  • Im Rahmen des Flottenaustauschprogramms förderberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Unternehmen und Organisationen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q).

    Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an das bereits existierende BMWK-Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“.

    Folgende Tätigkeitsfelder sind unter anderem antragsberechtigt:

    • Alten- und Pflegeheime
    • Blutspendedienste
    • Bibliotheken
    • Familienberatungsstellen
    • Flüchtlingseinrichtungen
    • Hebammen
    • Jugendbildungsstätten
    • Kinderheime und Kindergärten
    • physiotherapeutische Praxen
    • Sanitätshäuser
    • Volkshochschulen
  • Wie bei allen Förderprogrammen des Staates ist der Erhalt einer Fördersumme auch hier an bestimmte, zu erfüllende Maßnahmen gekoppelt:

    • Sie müssen den Förderantrag vor dem Kauf der E-Fahrzeuge stellen.
    • Es wird nur der Kauf oder die Finanzierung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert.
    • Die E-Fahrzeuge dürfen frühestens nach zwei Jahren weiterverkauft werden.
    • Die geförderte Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Sie können bis zum 30. Juni 2023 einen Förderantrag stellen. Der Kauf oder die Finanzierung und die Fahrzeugzulassung müssen spätestens bis zum 30. September 2024 abgeschlossen sein.

Drei Varianten bei der Höhe der Fördersumme

Es gibt drei Varianten des Förderaufrufs:

  1. Variante: Pauschalbetrag (De-minimis-Verordnung)
  2. Variante: pauschale Förderung der Investitionsmehrausgaben gemäß AGVO Artikel 36
  3. Variante: Individuelle Förderung der Investitionsmehrausgaben gemäß AGVO Artikel 36
     

Entscheiden Sie sich für die Variante 1, ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Elektrofahrzeug (BEV) möglich. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss von 1.500 Euro pro Wallbox und 2.500 Euro pro Ladestation erhalten.

Kann „Sozial und Mobil“ mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden?

Das Flottenaustauschprogramm lässt sich mit der finanziellen Förderung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ der BAFA kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass dies in der geltenden Fassung der Richtlinie zum Umweltbonus zulässig ist.

Im Falle einer Kumulation verringert sich die Förderungssumme des Flottenaustauschprogramm um den Betrag des Umweltbonus. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist dagegen nicht möglich.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert wird der Erwerb rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) folgender Fahrzeugklassen:

  • M1 (Pkw)
  • M2 (Omnibusse – Fahrzeuge zur Personenbeförderung)
  • N1 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen)
  • N2 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 12 Tonnen)

Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder M2 werden nur gefördert, wenn der Nettolistenpreis unter 65.000 Euro liegt.

Zehn Schritte zum Antrag für das Förderprogramm „Sozial und Mobil“

Sie möchten von den attraktiven Förderungsmöglichkeiten mit „Sozial und Mobil“ profitieren? Dann zögern Sie nicht und stellen Sie jetzt den Antrag. Diesen können Sie ausschließlich über das browserbasierte Online-System „easy Online-Portal“ des Bundes stellen. Orientieren Sie sich dafür an unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  1. Rufen Sie das elektronische Formularsystem unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/easyOnline.jsf auf.
  2. Sie können mithilfe der angezeigten Tabs, darunter „Übersicht“, „Basisdaten“, „Gesamtfinanzierung“ & Co., durch das Online-System navigieren.
  3.  Wählen Sie die folgenden Optionen aus:
    - Ministerium/Bundesbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    - Fördermaßnahme: Förderung von FuE-Projekten zur Elektromobilität
    -Förderbereich: Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“
  4. Füllen Sie die Berechnungshilfe in der Anlage 2 aus und übernehmen Sie diese im Abschnitt „(F0850) Gegenstände und andere Investitionen > 800 €“
  5. Bei einem Antrag nach Variante 1 geben Sie unter Preis € / Stück die oben genannte Gesamtzuwendungssummen ein (10.000 Euro pro Auto, 1.500 Euro pro Wallbox und 2.500 Euro pro Ladestation).
  6. Setzen Sie die Förderquote unter „(F0862) Eigenmittel und Zuwendung“ auf 100%.
  7. Klicken Sie auf den Tab „Erklärungen und Informationen“ und kreuzen Sie „Dieser Antrag wird für eine Zuwendung als De-minimis-Beihilfe gestellt.“ an.
  8. Führen Sie nach Eingabe aller Daten eine Vollständigkeitsprüfung durch.
  9. Klicken Sie danach auf „Endfassung einreichen“.
  10. Im Anschluss müssen Sie zwei Anhänge hochladen: De-minimis-Erklärung und eventuell Bescheinigungen für bereits erhaltene Zuwendungen und die Anlage 2 „Berechnungshilfen“.


Im Anschluss müssen Sie zwei Anhänge hochladen: De-minimis-Erklärung und eventuell Bescheinigungen für bereits erhaltene Zuwendungen und die Anlage 2 „Berechnungshilfen“.


Wichtig: Sie müssen den Antrag sowohl elektronisch über das Online-Portal als auch ausgedruckt und unterschrieben inklusive ausgedruckter Anhänge postalisch einreichen.

Senden Sie die ausgedruckten Dokumente an:

  • Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
    Bereich Mobilität, Energie und Zukunftstechnologien (MEZ)
    Steinplatz 1
    10623 Berlin

FAQs - Ihre Fragen, unsere Antworten

Das Flottenaustauschprogramm des BMWK fördert speziell Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens beim Erwerb von E-Autos.

Anträge müssen bis spätestens 30. Juni 2023 gestellt werden. Der Kauf und die Zulassung der E-Fahrzeuge muss bis zum 30. September 2024 erfolgt sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und anschließenden Auswahl von passenden Elektrofahrzeugen. Wählen Sie Ihr Wunschmodell und gestalten Sie Ihren Fuhrpark klimafreundlich!

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**Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.