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SOZIAL & MOBIL

Toyota C-HR Toyota C-HR

Stromverbrauch Toyota bZ4X (Batteriekapazität 71,4 kWh), Elektromotor 150 kW (204 PS) oder Elektromotor 160 kW (218 PS): kombiniert 18,0–14,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km, elektrische Reichweite (EAER): 415–513 km und elektrische Reichweite (EAER City): 547–686 km. Werte gemäß WLTP-Prüfverfahren.*

Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“

Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen ist im Gesundheits- und Sozialwesen tätig? 2023 war es durch das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ möglich, bis zu 10.000 Euro an staatlicher Förderung für den Erwerb von Elektroautos zu erhalten. Das Interesse war jedoch enorm, sodass die bereitgestellten Fördertopfe inzwischen ausgeschöpft wurden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotzdem von attraktiven Angeboten profitieren und Ihre mobile Zukunft klimafreundlich gestalten!

Was ist das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“?

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das sich an Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen richtet. Ziel des Programmes ist es, Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zu unterstützen, ihre Unternehmensflotten auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzustellen. Durch den Austausch der Flotte können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Voraussetzungen & Fristen für das Förderprogramm

  • Die Fördertöpfe sind bereits ausgeschöpft, ein Förderantrag für das Jahr 2023 nicht mehr möglich. Lassen Sie sich trotzdem beraten, wie Sie von attraktiven Angeboten profitieren und Ihre mobile Zukunft klimafreundlich gestalten!

    Im Rahmen des Flottenaustauschprogramms förderberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Unternehmen und Organisationen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q).

    Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an das bereits existierende BMWK-Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“.

    Folgende Tätigkeitsfelder sind unter anderem antragsberechtigt:

    • Alten- und Pflegeheime
    • Blutspendedienste
    • Bibliotheken
    • Familienberatungsstellen
    • Flüchtlingseinrichtungen
    • Hebammen
    • Jugendbildungsstätten
    • Kinderheime und Kindergärten
    • physiotherapeutische Praxen
    • Sanitätshäuser
    • Volkshochschulen
  • Wie bei allen Förderprogrammen des Staates ist der Erhalt einer Fördersumme auch hier an bestimmte, zu erfüllende Maßnahmen gekoppelt:

    • Sie müssen den Förderantrag vor dem Kauf der E-Fahrzeuge stellen.
    • Es wird nur der Kauf oder die Finanzierung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert.
    • Die E-Fahrzeuge dürfen frühestens nach zwei Jahren weiterverkauft werden.
    • Die geförderte Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Ein Förderantrag für das Jahr 2023 ist nicht mehr möglich. Die Fördertöpfe des Programms sind bereits ausgeschöpft. Kontaktieren Sie uns gern, wenn wir Sie bei Ihrem Flottenaustauschprogramm unterstützen können.
Grundsätzlich ist ein Pauschalzuschuss für jedes Elektrofahrzeug (BEV) möglich. Zusätzlich können Wallbox-Förderungen oder Ladestationen gefördert werden.

Kann „Sozial und Mobil“ mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden?

Das Flottenaustauschprogramm lässt sich mit der finanziellen Förderung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ der BAFA kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass dies in der geltenden Fassung der Richtlinie zum Umweltbonus zulässig ist.

Im Falle einer Kumulation verringert sich die Förderungssumme des Flottenaustauschprogramm um den Betrag des Umweltbonus. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist dagegen nicht möglich.

Um beim Kauf eines Elektroautos von einem Zuschuss zu profitieren, steht als Alternative die Bafa-Förderung für Elektroautos zur Verfügung.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert wird der Erwerb rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) folgender Fahrzeugklassen:

  • M1 (Pkw)
  • M2 (Omnibusse – Fahrzeuge zur Personenbeförderung)
  • N1 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen)
  • N2 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 12 Tonnen)

Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder M2 werden nur gefördert, wenn der Nettolistenpreis unter 65.000 Euro liegt.

FAQs - Ihre Fragen, unsere Antworten

Das Flottenaustauschprogramm des BMWK fördert speziell Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens beim Erwerb von E-Autos.

Ein Förderantrag für das Jahr 2023 ist nicht mehr möglich. Die Fördertöpfe des Programms sind bereits ausgeschöpft.

Eine Antragstellung für das Jahr 2023 ist nicht mehr möglich, weil bereits alle Fördergelder ausgeschöpft wurden. Gerne unterstützen wir Sie trotzdem bei Ihrem Flottenaustauschprogramm. Wir bieten die passenden Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben. Wählen Sie Ihr Wunschmodell und gestalten Sie Ihren Fuhrpark klimafreundlich!

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**Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.