1. Entdecke Toyota
  2. News & Stories
  3. Ratgeber
  4. Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Inhalt
Schnellzugriff

Fahrzeugschein lesen: das steht in der Zulassungsbescheinigung I

Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief? Beide Begriffe sorgen bei Autofahrern häufig für Verwirrung. Erfahre, wofür du den Fahrzeugschein benötigst und welche Informationen du darin findest.

Fahrzeugschein wird zur Zulassungsbescheinigung I

Der Fahrzeugschein ist bei jeder Autofahrt mitzuführen. Er beinhaltet das Modell des Fahrzeugs, die Fahrzeugleistung, den Wohnort des Halters und weitere Informationen wie die zulässige Achslast. Der Fahrzeugschein ist neben der Fahrerlaubnis eines der wichtigsten Papiere im Straßenverkehr. Darin ist dokumentiert, welche Person amtlich auf das Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem dient es dazu, das Auto bei der jeweiligen Zulassungsbehörde anzumelden oder umzumelden.

Früher waren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief jeweils getrennte Dokumente. Im Oktober 2005 wurden die Regelungen für die Zulassungsbescheinigungen angepasst und europaweit vereinheitlicht. Seitdem besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen – der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Der Fahrzeugschein enthält Informationen zum jeweiligen Fahrzeughalter, zur Ausstattung des Fahrzeugs sowie Angaben zur Zulassung. Im Fahrzeugbrief befinden dagegen wichtige Informationen zum Fahrzeug. Der Fahrzeugschein gilt als Nachweis, wem das Auto gehört und wird für den Kauf oder Verkauf benötigt. Dabei ist zu beachten, dass der Eigentümer des Autos nicht identisch mit dem Halter sein muss.

Wenn du ein Auto fährst, musst du den passenden Fahrzeugschein immer mitführen, um ihn unter anderem bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen zu können. Führst du den Fahrzeugschein nicht bei dir, ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro zu zahlen. Der Fahrzeugbrief sollte dagegen sicher zu Hause aufbewahrt werden. Oft lassen Autofahrer die Fahrzeugpapiere wie Führerschein oder Fahrzeugschein im Auto liegen. Allerdings gehören diese Dokumente nicht ins Handschuhfach oder in die Mittelkonsole. Besser ist es, beide Papiere immer persönlich mitzuführen. 

Informationen und Angaben im Fahrzeugschein

Aus dem Fahrzeugschein kannst du folgende Informationen zu technischen Daten und zur Ausstattung deines Fahrzeuges ablesen:

  • Baujahr
  • Marke und Modell
  • zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhängelast
  • Hubraum
  • Bereifung
  • amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeughalter mit Adresse

Außerdem kannst du in der Zulassungsbescheinigung I ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung beim TÜV fällig ist.

Die einzelnen Felder sind jeweils mit Nummern und Buchstaben beziffert. Die dazugehörigen Erklärungen sind auf der Rückseite des Dokuments vermerkt. Der Grund für die Bezifferung ist die Vereinheitlichung der neuen Zulassungsbescheinigung, die für ganz Europa gilt.

Fahrzeughalter tragen Verantwortung

Im Fahrzeugschein ist immer die Person eingetragen, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde. Sie wird als Fahrzeughalter bezeichnet. Halter tragen grundsätzlich die Verantwortung, dass ihr Fahrzeug verkehrssicher am Straßenverkehr teilnimmt. Zudem kommen sie für laufende Kosten wie die Kfz-Versicherung oder die Kfz-Steuer auf.

Auch Fotos von Blitzern und die dazugehörigen Bußgeldbescheide schicken die Behörden immer an den Fahrzeughalter. Zu dessen Pflichten gehört auch die Anmeldung zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Zum TÜV-Termin muss der Fahrzeugschein mitgebracht werden, damit der Prüfer kontrollieren kann, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Kennzeichen übereinstimmt.

Im Normalfall ist der Fahrzeughalter auch der Eigentümer. Es existieren jedoch Ausnahmen, wie etwa beim Leasing. Hier ist der Leasinggeber der Eigentümer und der Leasingnehmer der Halter.

Fahrzeugschein ummelden oder ändern

Die örtliche Zulassungsbehörde stellt sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II aus. Jedes Fahrzeug, dass im Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine gültige Kfz-Zulassung sowie ein gültiges Kennzeichen.

Die Behörde stellt immer dann einen Fahrzeugschein aus, wenn ein Fahrzeug angemeldet oder umgemeldet wird. Achte hier darauf, deine Fahrerlaubnis, den Personalausweis oder einen Reisepass sowie den Kfz-Versicherungsnachweis und den Beleg der letzten TÜV-Prüfung mitzunehmen.

Hin und wieder ändern sich persönliche Daten, etwa bei einem Umzug, einer Hochzeit oder einer Namensänderung. Aber auch der Verkauf des Autos sowie ein Halterwechsel können Grund sein, die Angaben im Fahrzeugschein aktualisieren zu lassen, denn die enthaltenen Informationen dürfen nicht veraltet sein. Die Anpassung nimmt die Zulassungsstelle vor und händigt dir einen neuen Fahrzeugschein aus.

Damit du schnell und problemlos die für dich zuständige Zulassungsstelle findest, bietet das Straßenverkehrsamt eine sehr übersichtliche Suche mit einem Adressverzeichnis der jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeugschein verloren - was tun?

Den Verlust des Fahrzeugscheins meldest du umgehend der Kfz-Zulassungsstelle, wo du auch gleich einen neuen Fahrzeugschein beantragen kannst. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Bei einem Diebstahl ist wichtig, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Beamten bescheinigen den Diebstahl, sodass dir anschließend ein neuer Kfz-Schein ausgestellt wird.

Du interessierst dich für unsere Elektrofahrzeuge?

Jetzt mehr erfahren