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Person hält Ladekabel an einem Toyota bZ4X, im Hintergrund Wohngebäude und gepflasterter Hofbereich.

E-Auto-Förderung 2026

2026 erhalten Privatkunden beim Kauf und Leasing eines Elektroautos oder Plug-in Hybrid wieder eine staatliche Förderung. Geschäfts- und Flottenkunden profitieren weiterhin von attraktiven Steuervorteilen.***

Energieverbrauch Toyota bZ4X Comfort, Frontantrieb, Batteriekapazität* 54 kWh netto / 57,7 kWh brutto, 123 kW (167 PS), kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km. CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite (EAER): 444 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 640 km.**

Mit vollelektrischen Modellen wie dem Toyota bZ4X, dem Toyota Urban Cruiser, dem Toyota C-HR+ oder dem bald verfügbaren Toyota bZ4X Touring profitieren Sie 2026 von der staatlichen Förderung für Elektroautos von bis zu 6.000 Euro. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wie den Prius beträgt der Zuschuss bis zu 4.500 Euro.

Förderung für Privatkunden

Wann kann ich die E-Auto-Förderung beantragen?

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze erhöht sich für Familien mit Kindern unter 18 Jahren pro Kind um 5.000 Euro und maximal um 10.000 Euro.
  • Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.
  • Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.
  • Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
  • Der Fahrzeugpreis spielt bei dieser Förderung keine Rolle. Der Zuschuss ist für alle Modelle gleich hoch.
  • Sobald es Details zum Antragsverfahren gibt, teilen wir Ihnen das auf dieser Seite mit.
Zu den Privatkunden-Angeboten

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.

 

Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.

 

Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.

Details dazu und zum Antragsprozess folgen im Rahmen der Förderrichtlinie. Die Antragsstellung für die Prämie erfolgt aber erst nach der Zulassung des Fahrzeugs. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt.

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beträgt der Zuschuss mindestens 1.500 und maximal 4.500 Euro, sofern die CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Die Förderung gilt für vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, also folgende Modelle:

Vollelektrisch:

  • Urban Cruiser
  • Toyota bZ4X
  • Toyota bZ4X Touring
  • Toyota C-HR+
  • Proace Verso Electric
  • Proace City Verso Electric

Plug-in Hybrid***:

  • Toyota C-HR
  • Prius
  • RAV4

Ja. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro.

 

Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung: Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro im Jahr sind es noch einmal 1.000 Euro extra. 

Ja, die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z. B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Ja. Die Förderung richtet sich explizit an Privatkundinnen und Privatkunden. Für Geschäfts- und Flottenkunden gibt es andere Kaufanreize.

Für diese Gruppen gilt nicht die Kaufprämie, aber sie profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie:

  • 0,25-%-Versteuerung für E-Dienstwagen
  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • 75 % Sonderabschreibung für E-Firmenwagen (bei Kauf/Finanzierung) 

Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Bei Anträgen zum Jahresende 2026 kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Die Förderung beeinflusst die Kfz-Steuer nicht. Alle vollelektrischen Toyota Modelle sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit (max. zehn Jahre ab Erstzulassung).  

*Die Bruttokapazität ist die Gesamtgröße der Batterie, einschließlich eines Puffers, der nicht verwendet wird und zum Schutz der Langlebigkeit der Batterie beiträgt. Die Nettokapazität ist der verbleibende Teil der Batterie, den sie tatsächlich zum Betrieb des Fahrzeugs verwenden können. Je nach Temperatur und Zustand kann die Batteriekapazität Schwankungen unterliegen.

**Die Werte für die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch Ihres Fahrzeugs können von den gemessenen oder berechneten Werten abweichen, da das Fahrverhalten sowie andere Faktoren (wie Außentemperatur, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Straßenverhältnisse, Verkehr, Fahrzeugzustand, Reifendruck, Zuladung, Anzahl der Mitfahrer usw.) einen Einfluss auf die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch haben.

*** Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht. Die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026 sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung oder fragen Sie Ihren Toyota Vertragspartner.