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Führerscheinklassen in Deutschland im Überblick

Mit einer gültigen Fahrerlaubnis dürfen volljährige Personen mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Doch nicht jede Fahrerlaubnis gilt für jedes Fahrzeug. Die meisten Autofahrer besitzen die Führerscheinklasse B. Damit sind sie berechtigt, ein normales Auto zu fahren. In Deutschland gibt es jedoch weitere Führerscheinklassen für spezielle Fahrzeugtypen. Erfahre jetzt mehr über alle Fahrerlaubnisklassen in Deutschland.

Einführung neuer Führerscheinklassen

Die heutige Gliederung der Führerscheinklassen besteht seit 1999. Damals entstanden aus den alten Führerscheinklassen 1 bis 5 die neuen Klassen, die jeweils durch einen Buchstaben gekennzeichnet wurden. Mit der Einteilung wird festgelegt, welche Fahrerlaubnis für welche Fahrzeugart gültig ist. 2006 vereinheitlichte die Europäische Union in ganz Europa alle nationalen Führerscheinklassen auf Grundlage der EU-Richtlinie 2006/126/EG.

Die Kategorien wurden in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) mit entsprechenden Richtlinien festgehalten. Diese geben vor, unter welchen Voraussetzungen eine Person bestimmte Fahrzeuge fahren darf. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem persönliche Merkmale wie das Alter des Fahrers, aber auch Eigenschaften des Fahrzeuges wie die Größe, die zulässige Gesamtmasse oder die Höchstgeschwindigkeit.

In Deutschland gibt es insgesamt 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen: zum Beispiel für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen oder Motorräder. Im Folgenden findest du eine Übersicht und alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen. Erfahre, was die Bezeichnungen A1 oder C1 bedeuten und mit welcher Fahrerlaubnis du ein Wohnmobil oder ein Motorrad bewegen darfst.

Übersicht der Führerscheinklassen

Die Unterteilung der Fahrzeugklassen ist zweistufig: Die Buchstaben A bis D gruppieren die Hauptklassen, die wiederum in vier verschiedene Unterklassen aufgeteilt werden.

  • Führerscheinklassen für Krafträder: A, AM, A1, A2
  • Führerscheinklassen für Pkw: B BF17, BE, B96
  • Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E
  • Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E

Als weitere Führerscheinklasse kommt die Sonderklasse für Spezialfahrzeuge dazu. Darunter fallen beispielsweise Zugmaschinen. Gekennzeichnet werden diese mit den Buchstaben T oder L. Mit der Sonderklasse existieren insgesamt 17 Führerscheinklassen in Deutschland.

Fahrerlaubnisklasse A für die Motorräder

Die Führerscheinklasse A beinhaltet kleine Fahrzeuge, hauptsächlich zweirädrige oder dreirädrige. Dazu zählen Roller, Leichtkrafträder und Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3. Deshalb ist die Klasse A1 auch als Motorradklasse bekannt. Unter bestimmten Umständen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren für die Klasse A1 einen Führerschein machen.

Die weiteren A-Klassen gliedern sich abhängig vom Hubraum des Fahrzeugs auf. A2 gilt daher für kleine Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 Kilowatt und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht, das maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm sein darf. Personen müssen 16 Jahre alt für die Führerscheinklasse A1 sowie 18 Jahre alt für die Führerscheinklasse A2 sein.

Besitzer der Fahrerlaubnis der Klasse A sind berechtigt, alle dazugehörigen Unterklassen zu fahren. Mit ihrer Fahrerlaubnis können sie große, schwere Motorräder ganz ohne Begrenzung der zulässigen Gesamtmasse oder bestimmten Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr führen. Das Mindestalter für die Klasse A beträgt normalerweise 24 Jahre. Eine Ausnahme ist ab einem Alter von 20 Jahren möglich, wenn diese Person bereits zwei Jahre lang die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt. Mit der Hauptklasse A können auch Quads oder Trikes gefahren werden. Dafür ist jedoch ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.

Die Klasse AM umfasst Mopeds oder Fahrräder mit E-Motor, daher ist sie auch als Mofa-Führerschein bekannt. Diese Fahrzeuge dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h und einen Hubraum von maximal 50 cm3 aufweisen.

Führerscheinklasse B für Personenkraftwagen

Die Klasse B ist die gängigste Führerscheinklasse. Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 Kilogramm fahren. Das maximale Gewicht von 3,5 Tonnen ist das relevanteste Kriterium für die B-Klasse. Sie schließt die Klasse AM für kleinere Krafträder und die Sonderklasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit geringen Geschwindigkeiten mit ein.

Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen, sind auf höchstens acht Mitfahrer ausgelegt. Zusätzlich ist das Mitführen eines Anhängers erlaubt, der ein Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreitet.

Unterklassen der Klasse B sind die Klasse BE und die Klasse B96. Für beide Fahrerlaubnisklassen ist eine separate Prüfung nötig. Die beiden Buchstaben BE stehen für ein Fahrzeug mit Anhänger, das zusammen mehr als 3,5 Tonnen schwer ist. Der zusätzliche Anhänger darf dabei jedoch nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Für das Fahrzeug insgesamt ist ein maximales Gewicht von sieben Tonnen zulässig. Die Klasse B96 ist eine ergänzende Fahrerlaubnis zur BE-Klasse. Der Unterschied besteht darin, dass für einen Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen erlaubt ist.

Die Führerscheinklasse BF17 ist eine Kategorie für junge Autofahrer. Sie erhalten nach bestandener Fahrprüfung ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren und nehmen anschließend über begleitetes Fahren am Straßenverkehr teil. Sie dürfen mit der Klasse BF17 Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen in Begleitung einer eingetragenen Person, die volljährig ist, fahren.

Klasse C: Führerscheinklasse für Lastkraftwagen

Die Klasse C1 umfasst alle Lkw-Führerscheinklassen und erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Das betrifft leichte Lastkraftwagen und Lkw mit Anhänger, die höchstens 750 Kilogramm wiegen. Auch hier kommt als zusätzliches Kriterium noch die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug hinzu. Zusätzlich zum Fahrersitz dürfen sich nur noch acht weitere Personenplätze im Fahrzeug befinden.

Mit der Führerscheinklasse C1E ist es möglich, einen Lkw mit Anhänger zu fahren, wenn beide Bestandteile in Kombination nicht mehr als zwölf Tonnen wiegen. Der Anhänger selbst darf im Gegensatz zur Klasse C1 ein Gewicht von über 750 Kilogramm haben. Zudem gilt die Klasse C1E auch für Personenkraftwagen, wenn der Anhänger mehr als 3,5 Tonnen schwer ist.

Das Mindestalter für die Hauptklasse C beträgt 21 Jahre. Zudem muss die Person eine Fahrerlaubnis für die B-Klasse besitzen. Mit der C-Klasse dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bewegt werden. Nach oben existiert keine Beschränkung des zulässigen Gewichts, sodass auch Sattelzüge oder große Lastkraftwagen mit Anhänger unter die Führerscheinklasse C fallen. Diese Fahrerlaubnis ist nicht ewig gültig und muss erneuert werden. Lkw-Fahrer sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen, um die Fahrtauglichkeit nachzuweisen.

Häufig stellen sich Autofahrer die Frage, welche Führerscheinklasse für ein Wohnmobil notwendig ist. Hier kommt es auf das Gewicht und die Größe des Wohnmobils an. Mit der Klasse B ist es möglich, kleinere Fahrzeuge oder Wohnwagen bis maximal 3,5 Tonnen zu fahren. Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen dürfen nur bewegt werden, wenn die fahrende Person die Führerscheinklasse C oder C1 besitzt.

Klasse D: Bus-Führerscheinklassen für den Personentransport

Die Klasse D ist auch als Bus-Führerschein bekannt. Ein Alter von mindestens 24 Jahren sowie der Besitz der Klasse B sind hierfür Voraussetzung. Den Führerschein der Klasse D benötigen Personen, die im Bereich der gewerblichen Beförderung von mehr als 16 Fahrgästen arbeiten. Zusätzlich ist es erlaubt, einen Anhänger bis 750 Kilogramm Gewicht mitzuführen. Ist der Anhänger schwerer, setzt das den Besitz der Führerscheinklasse D1E voraus.

Die Unterschiede zwischen den Klassen D1E und D1 liegen darin, dass die Klasse D1 einer Person lediglich erlaubt, acht bis 16 Fahrgäste sowie einen Anhänger bis zu 750 Kilogramm zu transportieren. Außerdem dürfen die Fahrzeuge maximal acht Meter lang sein. Das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 liegt bei 21 Jahren. Für die Fahrzeugklasse DE gibt es außer dem Mindestalter von 24 Jahren keine Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl und der zulässigen Gesamtmasse.

Sonderklassen für Führerscheine: Klasse L und Klasse T

Neben den Führerscheinklassen A bis D gibt es in Deutschland noch zwei Sonderklassen mit den Buchstaben L und T. Der Buchstabe L steht für Fahrzeuge aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Führerscheinklasse L wird auch als kleiner Traktorenführerschein bezeichnet. Wie der Name schon sagt, können damit Traktoren oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen bewegt werden. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre. Auch für einen Stapler ist eine Fahrerlaubnis der Klasse L nötig. Die genutzten Fahrzeuge dürfen jedoch nicht mehr als 40 km/h fahren – mit einem Anhänger sogar nur 25 km/h.

Haben die Fahrzeuge und Maschinen eine höhere Leistung, reicht die Klasse L nicht mehr aus. Hier wird die Führerscheinklasse T benötigt. Es gelten dieselben Voraussetzungen der L-Klasse. Nur das Mindestalter steigt auf 18 Jahre an, wenn die Fahrzeuge mehr als 40 km/h und weniger als 60 km/h fahren.

Zulässiges Alter für Fahrerlaubnisklassen

Alle Fahrerlaubnisklassen erfordern ein gesetzliches Mindestalter für den Führerschein. In einigen Führerscheinklassen besteht über das Mindestalter hinaus auch ein maximales Höchstalter für Personen. So dürfen Personen ab dem 50. Lebensjahr keine Fahrzeuge der Klasse C1 bewegen. Ausnahmen gelten nur, wenn diese Personen von einem Arzt eine ausreichende Fahrtüchtigkeit bestätigt bekommen.

Jugendliche mit einem Alter ab 14 Jahren dürfen teilweise ohne Fahrerlaubnis mit Elektro-Tretrollern oder E-Scootern fahren. Ab 15 Jahren ist es möglich, ein Mofa zu fahren, wenn es nicht schneller als 25 km/h ist. Grundlage dafür ist eine Mofa-Prüfbescheinigung über einen Kurz-Unterricht und eine Fahrstunde. Diese Prüfung ist in ihrem Umfang allerdings nicht mit einer Führerscheinprüfung zu vergleichen.

Ab dem 17. oder 18. Lebensjahr können junge Erwachsene den Führerschein der Klasse B erhalten. Vor dem 18. Geburtstag gelten jedoch einschränkende Regeln beim Fahren. Ab dem 18. Lebensjahr haben Fahrer die Möglichkeit, mit zunehmendem Alter auch weitere Führerscheinklassen zu machen.

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