Angebote Plug-in Hybrid Modelle
1 Es gelten die Toyota Relax Garantiebedingungen der Toyota Motor Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget 60, B-1140 Brüssel, Belgien. Die Toyota Relax Garantie gilt ausschließlich für Toyota Fahrzeuge nach jeder Inspektion bei einem Toyota Partner bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren oder einer Laufleistung von 250.000 km. Die Toyota Relax Garantielaufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls. Weitere Details sowie die Garantiebedingungen erhalten Sie unter http://www.toyota.de/relax.
³ Die Toyota Deutschlandprämie gilt nur bei Leasing. Sie wird als Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH, Toyota Allee 2, 50858 Köln für das genannte Modell gewährt und reduziert dadurch die monatliche Leasingrate. Nur bei teilnehmenden Toyota Partnern. Gilt nur für Privatkunden und nur bei Antrag und Genehmigung des Leasingvertrags bis 31.03.2026. Individuelle Preise und Finanzangebote bei den teilnehmenden Toyota Partnern.
7 Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht. Die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026 sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung oder fragen Sie Ihren Toyota Vertragspartner.
⁸ Ein unverbindliches Finanzierungsangebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln für die Vorfinanzierung der Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung. Vorzeitige Ablösung bei Auszahlung der staatlichen E-Auto-Förderung vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Nur bei teilnehmenden Toyota Händlern. Das Finanzierungsangebot gilt nur für Privatkunden bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.03.2026. Das Angebot gilt ferner nur bei gleichzeitigem Abschluss eines gesonderten Finanzierungs- oder Leasingvertrages mit der Toyota Kreditbank GmbH über ein Toyota-Modell mit vollelektrischem oder Plug-in-Hybrid-Antrieb als Neuwagen und nur bei Verwendung des Finanzierungsbetrages in voller Höhe als Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung im Rahmen des gesonderten Finanzierungs- oder Leasingvertrages. Individuelle Finanzangebote bei den teilnehmenden Toyota Händlern.
Der Vertrag über die Vorfinanzierung und der gesonderte Fahrzeug-Finanzierungs- oder -Leasingvertrag sind zwei rechtlich selbständige Verträge, die unabhängig von einer Gewährung sowie unabhängig von der Höhe und des Zeitpunkts der Auszahlung der staatlichen E-Auto-Förderung rechtsverbindlich sind. Sie sind auch dann vom Kunden vollständig zu erfüllen, sollte die Förderung nicht, nicht in der vom Kunden erwarteten Höhe oder nicht bis zu dem vom Kunden erwarteten Zeitpunkt gewährt werden. Die Toyota Deutschland GmbH, die Toyota Kreditbank GmbH und die teilnehmenden Toyota Händler übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung oder Auszahlung der Förderung überhaupt oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Höhe. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt ausschließlich beim staatlichen Fördergeber. Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht und die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die rechtzeitige und vollständige Beantragung der Förderung obliegen ausschließlich dem Kunden. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026 sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung oder fragen Sie Ihren teilnehmenden Toyota Vertragspartner.