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Person hält Ladekabel an einem Toyota bZ4X, im Hintergrund Wohngebäude und gepflasterter Hofbereich.

E-Auto-Förderung 2026

2026 erhalten Privatkunden beim Kauf und Leasing eines Elektroautos oder Plug-in Hybrid wieder eine staatliche Förderung. Geschäfts- und Flottenkunden profitieren weiterhin von attraktiven Steuervorteilen.***

Energieverbrauch Toyota bZ4X Comfort, Frontantrieb, Batteriekapazität* 54 kWh netto / 57,7 kWh brutto, 123 kW (167 PS), kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km. CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite (EAER): 444 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 640 km.**

Mit vollelektrischen Modellen wie dem Toyota bZ4X, dem Toyota Urban Cruiser, dem Toyota C-HR+ oder dem bald verfügbaren Toyota bZ4X Touring profitieren Sie 2026 von der staatlichen Förderung für Elektroautos von bis zu 6.000 Euro. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wie den Prius beträgt der Zuschuss bis zu 4.500 Euro.

Förderung für Privatkunden

Wann kann ich die E-Auto-Förderung beantragen?

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Diese Grenze erhöht sich für Familien mit Kindern unter 18 Jahren pro Kind um 5.000 Euro und maximal um 10.000 Euro.
  • Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.
  • Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.
  • Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.
  • Der Fahrzeugpreis spielt bei dieser Förderung keine Rolle. Der Zuschuss ist für alle Modelle gleich hoch.
  • Sobald es Details zum Antragsverfahren gibt, teilen wir Ihnen das auf dieser Seite mit.
Zu den Privatkunden-Angeboten

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung beträgt bei vollelektrischen Fahrzeugen mindestens 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mindestens 1.500 Euro.

 

Haushalte mit Kindern unter 18 erhalten pro Kind 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro extra.

 

Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro sind es noch einmal 1.000 Euro extra – also maximal 6.000 Euro bei vollelektrischen Fahrzeugen und maximal 4.500 Euro bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen.

Details dazu und zum Antragsprozess folgen im Rahmen der Förderrichtlinie. Die Antragsstellung für die Prämie erfolgt aber erst nach der Zulassung des Fahrzeugs. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt.

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge beträgt der Zuschuss mindestens 1.500 und maximal 4.500 Euro, sofern die CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km nicht überschreiten oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Die Förderung gilt für vollelektrische und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, also folgende Modelle:

Vollelektrisch:

  • Urban Cruiser
  • Toyota bZ4X
  • Toyota bZ4X Touring
  • Toyota C-HR+
  • Proace Verso Electric
  • Proace City Verso Electric

Plug-in Hybrid***:

  • Toyota C-HR
  • Prius
  • RAV4

Ja. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro.

 

Zusätzlich gibt es eine soziale Staffelung: Haushalte mit weniger als 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzlich 1.000 Euro Zuschuss, bei weniger als 45.000 Euro im Jahr sind es noch einmal 1.000 Euro extra. 

Ja, die Mindesthaltedauer bei Kauf und Leasing beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten z. B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

Ja. Die Förderung richtet sich explizit an Privatkundinnen und Privatkunden. Für Geschäfts- und Flottenkunden gibt es andere Kaufanreize.

Für diese Gruppen gilt nicht die Kaufprämie, aber sie profitieren weiterhin von steuerlichen Vorteilen wie:

  • 0,25-%-Versteuerung für E-Dienstwagen
  • Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • 75 % Sonderabschreibung für E-Firmenwagen (bei Kauf/Finanzierung) 

Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Bei Anträgen zum Jahresende 2026 kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Die Förderung beeinflusst die Kfz-Steuer nicht. Alle vollelektrischen Toyota Modelle sind bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit (max. zehn Jahre ab Erstzulassung).  

*Die Bruttokapazität ist die Gesamtgröße der Batterie, einschließlich eines Puffers, der nicht verwendet wird und zum Schutz der Langlebigkeit der Batterie beiträgt. Die Nettokapazität ist der verbleibende Teil der Batterie, den sie tatsächlich zum Betrieb des Fahrzeugs verwenden können. Je nach Temperatur und Zustand kann die Batteriekapazität Schwankungen unterliegen.

**Die Werte für die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch Ihres Fahrzeugs können von den gemessenen oder berechneten Werten abweichen, da das Fahrverhalten sowie andere Faktoren (wie Außentemperatur, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Straßenverhältnisse, Verkehr, Fahrzeugzustand, Reifendruck, Zuladung, Anzahl der Mitfahrer usw.) einen Einfluss auf die elektrische Reichweite und den Stromverbrauch haben.

*** Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht. Die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter E-Auto-Förderung 2026 in Deutschland sowie unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung oder fragen Sie Ihren Toyota Vertragspartner.

⁸ Ein unverbindliches Finanzierungsangebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln für die Vorfinanzierung der Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung. Vorzeitige Ablösung bei Auszahlung der staatlichen E-Auto-Förderung vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Nur bei teilnehmenden Toyota Händlern. Das Finanzierungsangebot gilt nur für Privatkunden bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.03.2026. Das Angebot gilt ferner nur bei gleichzeitigem Abschluss eines gesonderten Finanzierungs- oder Leasingvertrages mit der Toyota Kreditbank GmbH über ein Toyota-Modell mit vollelektrischem oder Plug-in-Hybrid-Antrieb als Neuwagen und nur bei Verwendung des Finanzierungsbetrages in voller Höhe als Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung im Rahmen des gesonderten Finanzierungs- oder Leasingvertrages. Individuelle Finanzangebote bei den teilnehmenden Toyota Händlern.

Der Vertrag über die Vorfinanzierung und der gesonderte Fahrzeug-Finanzierungs- oder -Leasingvertrag sind zwei rechtlich selbständige Verträge, die unabhängig von einer Gewährung sowie unabhängig von der Höhe und des Zeitpunkts der Auszahlung der staatlichen E-Auto-Förderung rechtsverbindlich sind. Sie sind auch dann vom Kunden vollständig zu erfüllen, sollte die Förderung nicht, nicht in der vom Kunden erwarteten Höhe oder nicht bis zu dem vom Kunden erwarteten Zeitpunkt gewährt werden. Die Toyota Deutschland GmbH, die Toyota Kreditbank GmbH und die teilnehmenden Toyota Händler übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung oder Auszahlung der Förderung überhaupt oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Höhe. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt ausschließlich beim staatlichen Fördergeber. Ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung besteht nicht und die Förderung und deren Höhe sind für die Zukunft nicht garantiert. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die rechtzeitige und vollständige Beantragung der Förderung obliegen ausschließlich dem Kunden. Alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung finden Sie unter https://www.toyota.de/elektromobilitaet/magazin/e-auto-foerderung-2026  sowie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung  oder fragen Sie Ihren teilnehmenden Toyota Vertragspartner.