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Die PKW-Maut in Deutschland: Verlauf und aktueller Stand

Während in vielen europäischen Ländern eine Pkw-Maut existiert, besteht in Deutschland für Autos keine Mautpflicht. Erfahre jetzt, warum sich die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland zu einer Maut-Affäre entwickelte.

Was ist eine Maut?

Eine Maut ist eine Gebühr für Fahrzeuge zur Nutzung von Straßen. Sie wird entweder auf Basis von Kilometern als Streckenmaut berechnet oder gilt als Vignette über einen gewissen Zeitraum. Häufig ist eine Maut für Autobahnen oder bestimmte Wegstrecken fällig, beispielsweise für Bergpässe, Brücken oder Tunnel. Jährlich werden durch die Mautgebühren mehrere Millionen Euro eingenommen. Dieses Geld nutzen Staat und Verkehrsbehörden zweckgebunden für den Bau oder die Reparatur von Straßen und Verkehrsanlagen. Die Maut für Fahrzeuge ist im eigentlichen Sinne keine Steuer, sondern eine Gebühr, die nutzungsabhängig und zusätzlich zur Kfz-Steuer gezahlt wird.

 

Diskussion um eine PKW-Maut in Deutschland

Maut-Gebühren gelten als lukrative Einnahmequelle. Daher wird die Einführung einer Maut häufig sehr kontrovers diskutiert. Ein Grund für die Erhebung einer Maut ist das zusätzliche Geld, das dabei helfen soll, die Infrastruktur für Verkehr auszubauen. Davon würden sowohl Autofahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer profitieren. Gegner einer Pkw-Maut argumentieren jedoch, dass zusätzliche Einnahmen keine Auswirkungen auf das gesamte Budget für deutsche Straßen habe. Bisher fließen pro Jahr schon mehrere Milliarden Euro in Verkehrsprojekte.

 

Überblick zur Maut in Europa

Laut ADAC besteht in den folgenden neun europäischen Ländern eine Mautpflicht für Autos, die kilometerweise berechnet wird.

  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Polen
  • Portugal
  • Spanien

Diese acht weiteren EU-Staaten bieten zahlungspflichtige Vignetten an.

  • Bulgarien
  • Österreich
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn

Die Preise für die Pkw-Maut sind dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich.

PKW-Maut in Deutschland

In Deutschland müssen Autofahrer derzeit keine Pkw-Maut zahlen, wenn sie auf der Autobahn fahren. Es existiert seit 2005 lediglich eine Maut für Lastkraftwagen ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Die Höhe der Lkw-Maut ist nicht nur abhängig von zurückgelegten Kilometern. Die Gebührenhöhe wird zudem an der Antriebsform (Diesel, Benziner) sowie am Hubraum festgemacht. Nach der Einführung der Lkw-Maut gingen Politiker davon aus, auch eine Pkw-Maut in Deutschland einzuführen. Doch dazu kam es bisher noch nicht.

Die sogenannte Infrastrukturabgabe, ein Synonym für die Pkw-Maut in Deutschland, war als System mit E-Vignette angedacht. Dabei sollten die Mautstationen der Firma Toll Collect mitbenutzt werden, mit denen bereits die Lkw-Maut abgerechnet wird. Die Stationen, die als Gerüst über den Fahrspuren der Autobahn hängen, scannen bei Lastkraftwagen die Nummernschilder. Daraus leiten sich die gefahrenen Kilometer der Lastkraftwagen ab, mit denen die Mautgebühr berechnet wird. Für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut war vorgesehen, dass Fahrer eine zeitbasierte Gebühr bezahlen.

Verlauf der Einführung einer deutschen PKW-Maut

Seit 2014 plant die Bundesregierung und das Verkehrsministerium, eine Vignette für Autobahnen einzuführen. Das Projekt war Teil des Koalitionsvertrages von 2013 zwischen CDU/CSU und SPD. Die CSU hatte zuvor in Bayern dafür geworben, eine Pkw-Maut für Autofahrer aus anderen Ländern einzuführen. Ziel war eine Regelung, nach der beispielsweise Österreicher oder andere EU-Bürger für die Nutzung von deutschen Straßen eine Gebühr zahlen sollten.

Die SPD stimmte als Koalitionspartner dem Maut-Konzept zu, verlangte allerdings, deutsche Autofahrer nicht zusätzlich zu belasten. Das Verkehrsministerium stellte daraufhin 2014 folgende Idee vor: Autofahrer aus Deutschland sollten eine Vignette im Wert von etwa 130 Euro kaufen, die ein Jahr gültig ist. Im Gegenzug sollte dafür die Kfz-Steuer um diesen Betrag gesenkt werden. Für alle anderen EU-Bürger wäre die Gebühr für eine deutsche Pkw-Maut ohne Erstattung zu zahlen gewesen. 2015 beschlossen Bundestag und Bundesrat daher die Maut-Gesetze.

Streit um Maut-Projekt

Daraufhin eröffnete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Sie warf der Bundesregierung vor, mit den gesetzlichen Regeln andere Autofahrer, die nicht in Deutschland wohnen, zu diskriminieren. Das Verkehrsministerium einigte sich mit der EU-Kommission, die daraufhin das Verfahren beendete.

Die Einführung der Pkw-Maut war schließlich für das Jahr 2020 geplant. Der Bundestag genehmigte einen Kostenrahmen von zwei Milliarden Euro und das Verkehrsministerium startete eine Ausschreibung. Den Zuschlag erhielt Ende 2018 ein Konsortium aus den Firmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim. Sie begannen mit der Arbeit, um die Maut im Jahr 2020 einzuführen.

Trotz der Planungen wird jedoch bislang keine Pkw-Maut in Deutschland erhoben. Österreich und die Niederlande klagten Ende 2017 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dagegen. Parallel zur Ausschreibung und Vertragsunterzeichnung bereitete der EuGH sein Urteil vor, das im Juni 2019 veröffentlicht wurde. Die klagenden Länder erhielten Recht und der EuGH verbot die deutsche Pkw-Maut. Damit begann die sogenannte Maut-Affäre.

 

Maut-Affäre

Im Zentrum der gescheiterten Pkw-Maut steht das Verkehrsministerium. Entgegen zahlreicher Warnungen, die auch aus dem Ministerium kamen, wurden die Maut-Verträge im Dezember 2018 mit den Vertragspartnern abgeschlossen. Damals war nicht klar, ob das Maut-Vorhaben gegen EU-Recht verstößt, weil der EuGH sein Urteil noch nicht gesprochen hatte. Nach dem Urteil kündigte der Bund sofort die Verträge mit dem Konsortium.

Die betroffenen Unternehmen forderten daraufhin Schadenersatz in Höhe von 560 Millionen Euro für den entgangenen Gewinn. Darüber hinaus entstanden dem Bund bereits weitere Kosten von etwa 70 Millionen Euro. Inzwischen hat der Bund ein Schiedsverfahren gegen das Konsortium begonnen, dessen Ausgang momentan noch ungewiss ist.

Zur Klärung des Maut-Debakels setzte der Bundestag einen Maut-Untersuchungsausschuss ein. Die Mitglieder ermittelten wegen mehrerer geheimen Sitzungen des Verkehrsministers mit dem Konsortium. Zudem bemängelte der Bundesrechnungshof, dass Ausschreibungs- und Haushaltsrecht durch das Verkehrsministerium verletzt wurden. Insbesondere hätte sich der Minister nicht mit dem Konsortium treffen und diesem die Nutzung des Systems von Toll Collect anbieten dürfen.

Dem U-Ausschuss zufolge senkte das Konsortium sein Angebot deshalb von drei auf zwei Milliarden Euro. Im Oktober 2020 ließen die Geschäftsführer des Konsortiums verlautbaren, sie hätten Ende 2018 angeboten, mit der Vertragsunterzeichnung bis zum EuGH-Urteil abzuwarten. Das Verkehrsministerium dementierte dieses Angebot. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist noch nicht abgeschlossen und wird fortgeführt.

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