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Auto anmelden: Das musst du bei der KFZ-Zulassung beachten

Du hast den Autokauf erfolgreich abgeschlossen und freust dich jetzt auf deine erste Fahrt im neuen Auto? Bevor du damit starten kannst, musst du bei der Kfz-Zulassungsstelle dein Auto anmelden. Erfahre jetzt, was bei der Kfz-Anmeldung zu beachten ist und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Rechtliche Grundlagen für die KFZ-Zulassung

Nach einem Autokauf musst du dein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Erst nach der erfolgten Kfz-Zulassung darfst du das Auto im Straßenverkehr bewegen. In Deutschland ist zusätzlich jeder Fahrzeugnutzer dazu verpflichtet, vor der Anmeldung eine Kfz-Versicherungabzuschließen. Der erste Schritt vor der eigentlichen Zulassung des Autos ist also der Abschluss einer Kfz-Versicherung. Du erhältst danach eine EVB-Nummer, die als Nachweis für die Behörde dient und belegt, dass ein Versicherungsschutz durch eine Kfz-Versicherung für dein Auto besteht.

 

Unterlagen für die Autoanmeldung

Um dein Fahrzeug anmelden zu können, sind bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
  • COC-Bescheinigung des Herstellers bei Neuwagen
  • schriftliche Vollmacht bei Vertretung

Die Zulassungsbescheinigung teilt sich in zwei Dokumente. Teil 1 enthält technische Daten zu deinem Fahrzeug, die von der Behörde im Rahmen der Zulassung geprüft werden. Im zweiten Teil sind Informationen zum Fahrzeughalter hinterlegt. Bei einem Neuwagen existiert noch kein Fahrzeugbrief. Er wird bei der erstmaligen Zulassung von der Kfz-Behörde erstellt. 

Mit den COC-Papieren weist du nach, dass der Fahrzeugtyp deines Wagens in Deutschland zugelassen ist. Sie sind jedoch nur dann notwendig, wenn dein Fahrzeug als Neuwagen angemeldet wird. Meldest du nicht selbst dein Auto an, solltest du der Person, die das für dich übernimmt, eine schriftliche Vollmacht mitgeben. 

Die Zulassungsstelle bietet dafür einen Vordruck an, den du einfach ausfüllst und unterschreibst.

Bei der Anmeldung deines Fahrzeuges ist zudem eine Bankverbindung anzugeben, von der das Finanzamt die Kfz-Steuer abbucht. Die Steuer für dein Auto wird per SEPA-Lastschriftmandat automatisch eingezogen.

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KFZ-Zulassung online oder in der Zulassungsstelle

Du hast zwei Optionen, dein Fahrzeug anzumelden. Die Kfz-Anmeldung erfolgt entweder in der Zulassungsstelle an deinem Wohnort oder online. Die  Online-Anmeldung für Autos wurde im Oktober 2019 durch das Verkehrsministerium des Bundes als zweite Variante eingeführt. Für die virtuelle Kfz-Anmeldung gelten jedoch besondere Regeln: Sie funktioniert nur mit einem Personalausweis, der eine Online-Funktion besitzt. Außerdem brauchst du ein Kartenlesegerät und eine Personalausweis-App auf dem Smartphone. Eine weitere Voraussetzung ist, dass dein Fahrzeug erstmals nach Mai 2015 zugelassen wurde.

Wenn du dich entscheidest, vor Ort dein Fahrzeug anzumelden, vereinbarst du am besten einen Termin bei der Zulassungsstelle, um längere Wartezeiten zu vermeiden. In der Zulassungsstelle prüfen Sachbearbeiter alle Dokumente. Unter anderem aktualisieren sie den Fahrzeugbrief, indem sie dich als Besitzer des Fahrzeugs eintragen. Anschließend bekommt dein zugelassenes Fahrzeug von der Behörde ein neues Kennzeichen zugeordnet oder du suchst dir dein Wunschkennzeichen aus. In der Nähe der Kfz-Zulassungsstelle befinden sich in den meisten Fällen Schildermacher, die Kennzeichen sofort herstellen. Damit gehst du dann zurück in die Zulassungsstelle, wo nur noch die behördlichen Stempel aufgebracht werden.

Die Zulassungsstelle erstellt auf Antrag ebenfalls eine Umweltplakette, wenn dein Auto die entsprechende Abgasnorm erfüllt. Damit kannst du dann auch in Umweltzonen fahren. Bei der Online-Anmeldung bestellst du die Kennzeichen einfach online. Die Plaketten für die Kennzeichen erhältst du per Post und bringst diese selbst auf den Kennzeichenschildern an. Dann sind sie gültig und du kannst das Kennzeichen am Pkw anbringen.

 

Neuwagen anmelden und Gebrauchtwagen ummelden

Du warst vor dem Kauf eines neuen Autos bereits Besitzer eines gebrauchten Fahrzeuges? Dann musst du vor der Anmeldung zunächst dein altes Auto abmelden. Für die Kfz-Abmeldung gehst du mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie den alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle. Falls du dein abgemeldetes Fahrzeug nicht verkaufst, sondern verschrotten lässt, händigt die Entsorgungsfirma dir ein Schreiben aus. Es dient als Nachweis für die Zulassungsbehörde, die sowohl Finanzamt als auch Versicherungsträger darüber informieren, dass dein Fahrzeug abgemeldet wurde.

Wenn du ein neues Auto zulassen willst, ist der Ablauf etwas anders. Der Händler übergibt dir nur die Zulassungsbescheinigung II und die COC-Bescheinigung. Den Fahrzeugschein erstellt die Zulassungsbehörde. Eine Bescheinigung für die Hauptuntersuchung ist erst nötig, wenn der anzumeldende Pkw älter als drei Jahre ist.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagen empfiehlt es sich, das Auto direkt auf den neuen Fahrzeughalter ummelden zu lassen. Dies solltest du im besten Fall gleich mit dem Verkäufer des Wagens klären. Die Behörde aktualisiert dann den Fahrzeugbrief und trägt dich als neuen Halter ein, sodass das Fahrzeug dann auf dich angemeldet ist.

Kosten für die KFZ-Zulassung

Bei der Zulassung eines Fahrzeugs entstehen Kosten, die sich von Behörde zu Behörde unterscheiden. Für die Anmeldung eines Neuwagens fällt eine Gebühr von etwa 26 Euro an. Bei einer Anmeldung eines Gebrauchtwagens variieren die Kosten. Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob ein Halterwechsel stattfindet oder das Fahrzeug im alten oder in einem neuen Bezirk wieder angemeldet wird. Die Kosten liegen in solchen Fällen zwischen 11 Euro und 28 Euro.

Darüber hinaus entstehen auch für neue Nummernschilder weitere Kosten. Für Wunschkennzeichen müssen bundesweit 10,20 Euro gezahlt werden und für die Herstellung nochmals 20 bis 30 Euro. Die grüne Umweltplakette kostet fünf Euro.

Solltest du eine der Zulassungsbescheinigungen verlieren, erstellt die Behörde ein neues Dokument. Für einen neuen Fahrzeugbrief berechnet die Zulassungsstelle bis zu 45 Euro, während ein neuer Fahrzeugschein bis zu 70 Euro kostet.

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