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Altfahrzeugverwertung

Die Verwertung Ihres Toyota haben wir gemäß unserer gesetzlichen Verpflichtung organisiert: Über anerkannte Rücknahmestellen wird Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorgaben verwertet.

Seit dem 1. Juli 2002 sind nach der neuen Altfahrzeug-Verordnung die Fahrzeughersteller und Importeure verpflichtet, alle alten Autos ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen.

Um Ihnen so wenig Aufwand wie möglich zu machen, hat Toyota für Rückgabemöglichkeiten gesorgt, die für Sie in zumutbarer Entfernung liegen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nehmen wir Ihren Toyota oder Lexus unentgeltlich (ab Überlassung an einer von Toyota anerkannten Rücknahmestelle) zurück, wenn folgende gesetzliche Bedingungen erfüllt sind:

  • dem Altfahrzeug keine wesentlichen Bauteile oder Komponenten (z.B. Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen wurden.
  • dem Auto keine artfremden Abfälle hinzugefügt wurden.
  • das Altfahrzeug vor der Stilllegung mindestens einen Monat innerhalb der Europäischen Union zugelassen war.
  • der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach Richtlinie 1999/37/EG vom Letzthalter übergeben wird.
  • das Fahrzeug mit max. neun Sitzplätzen oder ein Transporter bis 3,5 t ist.
Jetzt mehr erfahren und eine Toyota-Altfahrzeugannahmestelle in der Nähe finden

Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

Im Jahr 2022 betrugen die Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien 100 % (Angabe gemäß § 15 Abs. 3 Batteriegesetz).

Falls sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, haben Sie die Möglichkeit, zu diesem Thema über die folgende Hotline Informationen zu erhalten:

Toyota-Hotline

E-Mail: kundenbetreuung@toyota.de
Telefon: 02234 - 102 2690
Fax: 02234 - 102 7210