Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor überraschenden und hohen Repararturkosten der verschiedensten Schäden wie Glasbruch oder Sturm- und Hagelschäden. Die Teilkasko lohnt sich oft bei älteren Autos, aber die Entscheidung hängt dabei stark von Ihrer persönlichen Situation und dem Wert Ihres Fahrzeugs ab.
Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem folgende Leistungen ab:
Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie bei Unfällen rundum abgesichert und werden auch bei selbstverschuldeten Schäden nicht von hohen Reparaturkosten überrascht. Sie lohnt sich vor allem bei Neuwagen und Fahrzeugen mit hohem Wert. Aber auch im Winter bietet sie Vorteile, da sie auch bei Blitzeis und Dachlawinen greift.
Die Vollkaskoversicherung versichert unter anderem:
Außerdem sind selbstverständlich alle Leistungen der Teilkasko- in der Vollkaskoversicherung enthalten.
Für unvorhersehbare Zahlungsengpässe haben wir als erfahrener Versicherungsdienstleister natürlich Verständnis. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Verdienstausfall setzen Sie sich am besten umgehend mit uns in Verbindung, damit wir die Situation prüfen und Sie bestmöglich unterstützen können.
Das Kundenportal ist rund um die Uhr verfügbar, papierlos und umweltfreundlich - so können Sie einfach und bequem Ihre Adresse ändern oder die Versicherung für Ihren neuen Toyota kalkulieren.
Im Falle eines Falles können Sie sich europaweit rund um die Uhr auf schnelle Hilfe verlassen – ein Anruf genügt. Sie sind sofort mit einem Schadenspezialisten verbunden, der alles Notwendige für Sie in die Wege leitet. So sichern Sie sich Ihr Recht auf die Behebung des entstandenen Schadens in Toyota Qualität ohne unnötige Zusatzkosten.
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Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
1. Lassen Sie sich von Ihrem/ Ihrer Verkaufsberater:in im Toyota Autohaus beraten. Gemeinsam wird mit Ihnen der Bedarf analysiert sodass Sie ein passgenaues Angebot erhalten.
2. Kalkulieren Sie Ihr Angebot über den Onlinekalkulator selbst – zu jeder Zeit, wann immer Sie möchten.
Die Teilkaskoversicherung kommt für nicht selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf, wie z.B. Glasbruch, Brand, Elementarschäden wie Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder Blitz, Marderschäden, Zusammenstöße mit Wildtieren oder auch
(Auto-)Diebstahl. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt neben den Leistungen aus der Teilkasko auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, welche nicht selbst verursacht wurden, sowie solche, die durch Vandalismus entstehen.
- Beachten Sie die fristgerechte Vertragskündigung:
Grundsätzlich kann eine Autoversicherung zu verschiedenen Zeitpunkten beendet werden. Bei den meisten Verträgen ist es üblich, dass das Vertragsjahr erst am Ende des Kalenderjahres beendet werden kann. Da die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat beträgt, sollte die schriftliche Kündigung im Idealfall bis zum 30. November dem Versicherer per E-Mail, per Post oder per Fax vorliegen. Prüfen Sie dennoch in Ihrem Vertrag, welcher Zeitpunkt bei Ihrem Vertragsabschluss als Ablauftermin festgelegt wurde.
- Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht…
o … bei Vertragsveränderungen:
In einigen Sonderfällen kann das Vertragsverhältnis zu verschiedenen Zeitpunkten beendet werden. Das kann zum Beispiel eine Erhöhung der Beiträge bei dem aktuellen Versicherungsgeber sein, wenn gleichzeitig die Leistungen nicht ebenfalls erweitert werden. Sobald Sie von der Erhöhung der Beiträge in Kenntnis gesetzt wurden, haben Sie einen Monat Zeit, um das Vertragsverhältnis zu kündigen und Ihre Autoversicherung zu wechseln. Neben der Erhöhung der Beiträge ist auch eine Veränderung der Tarifstruktur, eine Bedingungsänderung oder eine Veränderung des Schadenfreiheitsrabatts-Systems eine der möglichen Voraussetzung für eine Kündigung der Kfz-Versicherung außerhalb der Fristen.
o … bei Schadenfällen
Ein weiterer Sonderfall für eine außerordentliche Kündigung ist ein regulierter Schadenfall. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien beendet werden. Diese Art der Sonderkündigung muss ebenfalls innerhalb von einem Monat erfolgen, nachdem der Schaden sich ereignet hat.
- Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung:
Selbstverständlich können Sie bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Autoversicherung abschließen, da durch die Abmeldung des alten Fahrzeugs das Vertragsverhältnis endet. So können Sie schneller die Vorteile Ihrer neuen Versicherung erhalten.
Bei dem Versicherungswechsel sollten Sie einige Dinge beachten. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie die beschriebene Frist nicht verpassen und die wichtigsten Punkte in der Kündigung angeben: Ihr Name und Ihre Anschrift, Anschrift und Name Ihres Versicherers, Versicherungsnummer, Fahrzeugmodell, Kennzeichen, Kündigungsgrund, Gewünschtes Ende des Vertrags
Dabei sollten Sie die Kündigung erst abschicken, wenn Sie bereits Ihren neuen Vertrag unterzeichnet haben, damit Sie und Ihr Fahrzeug übergangslos versichert sind. Das Autofahren ohne Kfz-Versicherung ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße bestraft werden.