Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (keine LKWs) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen. Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das COC (=Certificate of Conformity). Dieses Dokument besagt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.
Die Ausstellung erfolgt für alle Personenkraftwagen, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Seit dem 1. Juni 2004 führt jeder Toyota PKW nebst Zulassungsbescheinigung Teil II auch ein COC Papier.